ISO 12480-6:2012 Normeninterpretation für sichere Kran-Nutzung
ISO 12480-6:2012 „Krane – Sichere Verwendung – Teil 6: Auslegerkrane“ ist die spezifische Norm für die sichere Verwendung von Auslegerkranen. Aufbauend auf den allgemeinen Anforderungen der ISO 12480-1 legt die Norm die besonderen Betriebsbedingungen für Portal-, Mast-, Deck- und Schwimmkrane fest und definiert Anforderungen an die Prüfung vor Arbeitsbeginn, die Sicherheitsanforderungen für Hebevorgänge sowie Notfallverfahren.
Spezifische Anforderungen an die Bedienung von Auslegerkranen
Die Bedienung eines Auslegerkrans unterscheidet sich grundlegend von der eines Brückenkrans. Beim Wippen ist besonders zu beachten, dass die Schwerpunktverlagerung des Auslegers mit zunehmender Ausladung größer wird, was direkt das Biegemoment am Ausleger erhöht. Beim Drehen entstehen durch die Last Zentrifugalkräfte: Je größer die Ausladung und je höher die Schwenkgeschwindigkeit, desto stärker die Zentrifugalkraft und desto ausgeprägter das Ausschwingen der Last nach außen. Der Einfluss der Windgeschwindigkeit ist bei Auslegerkranen deutlich signifikanter als bei Brückenkranen, da die große Höhe des Auslegers eine größere Angriffsfläche für den Wind bietet. Die Grenzwerte für die Arbeitswindgeschwindigkeit betragen: ≤20 m/s für Portalausleger, ≤18 m/s für Mastausleger und ≤15 m/s für Schwimmkrane. Beim Probehub wird die Last auf 200 mm über dem Boden angehoben und für mindestens 30 Sekunden gehalten. Dabei ist zu prüfen, dass die Bremse keinen Schlupf aufweist. Anschließend ist die Anzeige der Ausladung mit der tatsächlichen Ausladung abzugleichen; die zulässige Abweichung beträgt ≤ ±2 %. Während des Probehubs ist auch die Laufruhe des Wippwerks zu kontrollieren – der Ausleger darf bei 200 mm Hubhöhe kein deutliches Durchhängen oder Schwanken aufweisen.
Kollaborativer Einsatz und spezielle Betriebsbedingungen
Beim Einsatz von zwei oder mehr Auslegerkranen ist ein spezifischer Hebeplan zu erstellen. Dieser muss die Aufstellpositionen, den Ausladungsbereich und den Sicherheitsabstand für verschränkte Ausleger klar definieren. Die Last jedes Krans darf 75 % des Nennwerts nicht überschreiten, und die Koordination erfolgt durch eine zentrale Einsatzleitung. Der Sicherheitsabstand zwischen den Auslegern muss mindestens das 1,2-Fache der Summe der maximalen Ausladungen aller beteiligten Krane betragen. Im Kreuzungsbereich der Ausleger ist jede andere Arbeit untersagt. Für spezielle Betriebsbedingungen gelten folgende Regeln: Bei der Handhabung von Schwergut mit großer Windangriffsfläche ist ab Windstärke 4 (≥5,5 m/s) ein spezieller Hebeplan erforderlich; ab Windstärke 6 (≥10,8 m/s) müssen Hebevorgänge eingestellt werden. Bei Arbeiten auf dem Wasser müssen Schwimmkrane die Einflüsse von Wind, Wellen und Strömung berücksichtigen; die Querneigung des Schiffsrumpfs darf 5° und die Längsneigung 2° nicht überschreiten. Für Nachtarbeiten muss die Beleuchtung den Lastbereich und den Steuerbereich mit mindestens 50 Lux abdecken. Nach Abschluss jedes Hubvorgangs ist der Ausleger auf die minimale Ausladung oder in eine festgelegte Verankerungsposition zu bringen; der Haken ist mindestens 2 m unterhalb der Auslegerspitze zu positionieren und das Lastaufnahmemittel abzunehmen.
| Sicherheitselemente | Anforderungen | Steuerungsmaßnahmen |
|---|---|---|
| Windgeschwindigkeit | ≤20m/sPortalunterbau | WindmesserAlarm und Arbeitsunterbrechung |
| Probehub | 200mm/30s | BremsungAbsinken≤10mm+AusladungÜberprüfung |
| Mehrkran-Koordination | ≤75%+Sicherheitsabstand | Einheitliche Leitung durch Gesamtkoordinator für Sonderlösungen |
| DrehenBedienung | ≤0.1rad/s² | Ruhiges Bedienen zur Vermeidung von Lastpendeln |
| spezielle Betriebsbedingungen | Schwerlast bei Starkwind/Über Wasser | Spezielles Sicherheitskonzept |
| Nach dem Einsatz | AuslegerVerankerung/HakenHeben | AbschaltenStromversorgungTürverriegelungsprotokoll |
Notfallmaßnahmen und Arbeiten nach dem Einsatz
Bei Notsituationen am Auslegerkran – etwa bei plötzlichem Windanstieg über die Arbeitsgrenze – wird der Kran nach dem Not-Halt auf die minimale Ausladung abgesenkt und an den Bodenverankerungspunkten verankert. Bei Druckabfall im hydraulischen System wird die Notabsenkung aktiviert: Über eine manuelle Hydraulikpumpe oder den Hydrospeicher wird die Last kontrolliert abgesenkt, wobei die manuelle Senkgeschwindigkeit die Hälfte der Nenngeschwindigkeit nicht überschreiten darf. Bei abnormalem Verschleiß oder Drahtbruch am Ausleger-Drahtseil ist der Betrieb sofort einzustellen; die Last wird über ein Ersatzseil oder ein Hilfssystem sicher abgelassen. Nach jeder Arbeitsschicht wird der Ausleger auf minimale Ausladung gebracht, der Haken mindestens 2 m unter der Auslegerspitze positioniert, das Lastaufnahmemittel abgehängt, die Stromversorgung getrennt, Türen und Fenster verriegelt und das Betriebstagebuch ausgefüllt. Bei der Schichtübergabe erfolgt eine gemeinsame Tagesinspektion mit Unterschrift. Die Auslegerkrane von Kelude Schwerindustrie sind gemäß ISO 12480-6:2012 mit Sicherheitseinrichtungen für die sichere Verwendung ausgestattet.
| Notsituation | Gegenmaßnahmen | Hinweise |
|---|---|---|
| Windgeschwindigkeitsüberschreitung | AuslegerAbsenken aufMinimale Ausladung+Verankerung | —— |
| Hydraulikdruckabfall | NotabsenkungSystem/Handpumpe | Geschwindigkeit≤50%Nenn- |
| DrahtseilStörung | Reserveseil/Absenken über HilfssystemLast | Außer Betrieb nehmen |
| AuslegerKontrollverlust | Not-Aus+Warnbereich | Personenzutritt verboten |
Häufige Fragen
F: Besondere Prüfungen beim Probehub eines Auslegerkrans?
A: Neben der Prüfung der Bremse (Abfall ≤ 10 mm) ist die Übereinstimmung der Anzeige der Ausladungsanzeige mit der tatsächlichen Ausladung zu verifizieren; die Abweichung darf ± 2 % nicht überschreiten. Das Wippwerk ist auf ruhigen Lauf zu prüfen, der Ausleger darf keine deutliche Durchbiegung oder Schwingung aufweisen. Der Probehub erfolgt über 200 mm mit einer Haltedauer von ≥ 30 s.
F: Windgeschwindigkeitsgrenzen für den Kranbetrieb?
A: Portalunterbau ≤ 20 m/s, Mast ≤ 18 m/s, Schwimmkran ≤ 15 m/s. Ab Windstärke 4 (≥ 5,5 m/s) ist beim Heben von Lasten mit großer Windangriffsfläche ein spezieller Hebeplan erforderlich. Ab Windstärke 6 (≥ 10,8 m/s) sind Hubarbeiten einzustellen. Der Windmesser ist an der Auslegerspitze installiert und ermöglicht eine Echtzeitüberwachung.
F: Sicherheitsanforderungen beim Einsatz mehrerer Krane?
A: Es ist ein spezieller Hebeplan erforderlich. Die Last jedes Krans darf 75 % der Nennlast nicht überschreiten. Die Koordination erfolgt durch einen Gesamtleiter. Der Abstand zwischen den Auslegern muss mindestens das 1,2-Fache der maximalen Ausladung des jeweiligen Krans betragen. Arbeiten im Kreuzungsbereich der Ausleger sind untersagt. Alle Bewegungen werden ausschließlich auf Anweisung des Gesamtleiters ausgeführt.
F: Verfahren nach Abschluss der Arbeiten mit dem Auslegerkran?
A: Den Ausleger auf minimale Ausladung absenken und verankern, den Haken mindestens 2 m unter der Auslegerspitze anheben, das Lastaufnahmemittel abhängen, die Hauptstromversorgung abschalten, Türen und Fenster verriegeln und das Betriebstagebuch ausfüllen. Bei Schichtübergabe: gemeinsame tägliche Inspektion mit Unterschrift. Bei Stillstand ≥ 3 Tagen ist vor der erneuten Inbetriebnahme eine vollständige tägliche Inspektion durchzuführen.