Erläuterungen zur Norm ISO 12480-6:2012 „Sicherer Betrieb von Auslegerkranen“
📌ISO 12480-6:2012 „Krane – Sicherer Betrieb – Teil 6: Auslegerkrane“ ist eine spezielle Norm für den sicheren Betrieb von Auslegerkranen. Auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen der ISO 12480-1 legt die Norm für Auslegerkrane – unabhängig davon, ob es sich um Portal-, Mast-, Deck- oder Schwimmkrane handelt – die Sicherheitsanforderungen für die Überprüfung vor dem Einsatz sowie die Notfallmaßnahmen fest.
Besondere Betriebsanforderungen für Auslegerkrane
Die Bedienung eines Auslegerkrans unterscheidet sich erheblich von der eines Brückenkrans – beim Auslegerverstellen ist besonders zu beachten, dass je größer die Verschiebung des Schwerpunkts während des Verstellvorgangs ist, desto größer das auf den Ausleger wirkende Biegemoment ist. Beim Schwenken erzeugt die Last eine Zentrifugalkraft: Je größer die Schwenkgeschwindigkeit und je stärker die Zentrifugalkraft, desto stärker wird die Last nach außen geschleudert. Der Einfluss der Windgeschwindigkeit auf Auslegerkrane ist weitaus größer als bei Brückenkranen, da die Ausleger aufgrund ihrer Höhe eine größere Windangriffsfläche aufweisen. Die Grenzwerte für die Windgeschwindigkeit im Betrieb betragen: Portalkran ≤ 20 m/s, Mastkran ≤ 18 m/s, Schwimmkran ≤ 15 m/s. Beim Probehub wird die Last auf eine Höhe von 200 mm über dem Boden angehoben und dort ≥ 30 s lang gehalten. Nachdem überprüft wurde, dass die Bremse nicht rutscht, wird die Übereinstimmung zwischen der Anzeige des Auslegerwinkelmessers und dem tatsächlichen Auslegerwinkel überprüft; die Abweichung sollte ≤ ±21 TP3T betragen. Bei Auslegerkranen ist während des Probehubs außerdem die Laufruhe des Auslegerverstellmechanismus zu überprüfen; der Ausleger darf in einer Höhe von 200 mm kein deutliches Durchhängen oder Schwanken aufweisen.
Zusammenarbeit mehrerer Maschinen und besondere Betriebsbedingungen
Bei koordiniertem Einsatz von zwei oder mehr Auslegerkranen ist ein spezieller Hebeplan zu erstellen, in dem die Auslegerreichweiten der einzelnen Krananlagen sowie die Sicherheitsabstände bei sich kreuzenden Auslegern festgelegt werden. Die Last der einzelnen Krananlagen darf 75 % des Nennwerts nicht überschreiten. Die Gesamtleitung erfolgt durch einen Hauptverantwortlichen. Der Sicherheitsabstand zwischen den Auslegern muss mindestens das 1,2-fache der Summe der maximalen Auslegerreichweiten aller Krananlagen betragen. Andere Arbeiten im Überlappungsbereich der Ausleger von zwei Auslegerkranen sind verboten. Betrieb unter besonderen Bedingungen – Beim Heben von Großgut mit großer Windangriffsfläche ist bei Windstärke 4 (≥ 5,5 m/s) ein spezieller Plan erforderlich; bei Windstärke 6 (≥ 10,8 m/s) muss der Hubvorgang eingestellt werden. Bei Arbeiten auf dem Wasser mit Schwimmkränen sind die Auswirkungen von Wind, Wellen und Strömung zu berücksichtigen; die Querneigung des Schiffsrumpfs darf ≤ 5° und die Längsneigung ≤ 2° betragen. Bei Nachtarbeiten muss die Beleuchtungsstärke im Last- und Kommandobereich ≥ 50 Lux betragen. Nach Abschluss jedes Hubvorgangs ist der Ausleger auf die minimale Ausladung oder die festgelegte Verankerungsposition abzusenken, der Haken auf einen Abstand von ≥ 2 m zur Auslegerspitze anzuheben und die Lastaufnahmevorrichtung zu entfernen.
| Sicherheitsaspekte | Anforderungen | Kontrollmaßnahmen |
|---|---|---|
| Windgeschwindigkeit | ≤20 m/s Portal | Anzeige des Windgeschwindigkeitsmessers: Unterbrechung der Arbeiten |
| Probehebe | 200 mm/30 s | Bremsschlupf ≤ 10 mm + Amplitudenprüfung |
| Kooperation mehrerer Maschinen | ≤751 TP3T + Sicherheitsabstand | Einheitliche Leitung des Sonderprogramms |
| Drehvorgang | ≤ 0,1 rad/s² | Sanfter Betrieb verhindert das Herausschleudern der Last |
| Besondere Betriebsbedingungen | Starkwind – Großobjekte/auf dem Wasser | Spezifischer Sicherheitsplan |
| Nach der Arbeit | Verankerung des Auslegers / Anheben des Hakens | Protokoll zur Stromabschaltung und Türverriegelung |
Maßnahmen im Notfall und nach Abschluss der Arbeiten
Spezifische Notfallmaßnahmen für Auslegerkrane – Bei einem plötzlichen Anstieg der Windgeschwindigkeit über den Arbeitsgrenzwert hinaus wird nach dem Not-Aus-Vorgang der Ausleger auf die minimale Ausladung abgesenkt und am Bodenverankerungspunkt verankert. Bei Druckverlust im Hydrauliksystem wird das Notabsenksystem aktiviert; die Last wird mittels einer manuellen Hydraulikpumpe oder eines Akkumulators langsam auf den Boden abgesenkt, wobei die manuell freigegebene Geschwindigkeit ≤ 1/2 der Nenngeschwindigkeit beträgt. Bei ungewöhnlichem Verschleiß oder Drahtbruch der Auslegerseile ist der Betrieb einzustellen und die Last mit Ersatzseilen oder einem Hilfssystem abzusenken. Nach Beendigung jeder Arbeitsschicht ist der Ausleger auf die minimale Ausladung abzusenken, der Haken auf einen Abstand von ≥ 2 m vom Auslegerkopf anzuheben, die Lastaufnahmevorrichtung zu entfernen, die Hauptstromversorgung zu unterbrechen, Türen und Fenster zu verriegeln sowie das Betriebsprotokoll auszufüllen. Bei Schichtwechsel findet eine gemeinsame tägliche Inspektion mit Unterschrift statt. Die Auslegerkrane von Krud Heavy Industry sind gemäß der Norm ISO 12480-6:2012 mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet.
| Notfall | Maßnahmen zur Abwicklung | Hinweise |
|---|---|---|
| Windgeschwindigkeit außerhalb des zulässigen Bereichs | Ausleger auf minimale Ausladung absenken + verankern | —— |
| Hydraulikdruckabfall | Notabsenksystem/Handpumpe | Drehzahl ≤ 501 TP3T Nennwert |
| Anomalien bei Stahlseilen | Sicherungsseil/Hilfssystem zur Lastabsenkung | Nutzung einstellen |
| Ausfall des Auslegers | Not-Aus + Warnzone | Zutritt verboten |
Häufig gestellte Fragen
Frage: Welche besonderen Prüfungen sind bei der Probehebeaktion eines Auslegerkrans durchzuführen?
Antwort: Neben der Überprüfung der Bremsen (Durchhang ≤ 10 mm) muss auch die Übereinstimmung zwischen dem Anzeigewert des Auslegerwinkelanzeigers und dem tatsächlichen Auslegerwinkel überprüft werden, wobei die Abweichung ≤ ±21 TP3T betragen darf. Die Laufruhe des Auslegerwinkelverstellmechanismus ist zu überprüfen; der Ausleger darf kein deutliches Durchhängen oder Schwanken aufweisen. Es ist ein Probehub von 200 mm durchzuführen, der ≥ 30 s lang gehalten werden muss.
Frage: Welche Einschränkungen ergeben sich durch die Windgeschwindigkeit für den Betrieb von Auslegerkranen?
Antwort: Bei Türstützen ≤ 20 m/s, bei Masten ≤ 18 m/s und bei schwimmenden Konstruktionen ≤ 15 m/s. Bei Windstärke 4 (≥ 5,5 m/s) ist für das Heben von Lasten auf der dem Wind zugewandten Seite ein spezieller Plan erforderlich. Bei Windstärke 6 (≥ 10,8 m/s) sind Hebearbeiten einzustellen. Ein Windmesser ist an der Spitze des Auslegers angebracht und dient der Echtzeitüberwachung.
Frage: Welche Sicherheitsanforderungen gelten für den koordinierten Einsatz mehrerer Maschinen?
Antwort: Im Rahmen des speziellen Hebekonzepts darf die Last pro Kran ≤ 751 TP3T betragen. Der Gesamtleiter koordiniert einheitlich, dass der Abstand zwischen den Auslegern ≥ der maximalen Ausladung der einzelnen Krane und dem 1,2-fachen dieser Ausladung beträgt. Andere Arbeiten im Bereich, in dem sich die Ausleger kreuzen, sind untersagt. Die Bewegungen der einzelnen Krane werden vom Gesamtleiter einheitlich angeordnet.
Frage: Wie sieht der Ablauf nach dem Einsatz eines Auslegerkrans aus?
Antwort: Den Ausleger auf die minimale Ausladung absenken, den Ankerhaken auf eine Höhe von ≥ 2 m über dem Auslegerkopf anheben, die Lastaufnahmevorrichtung abnehmen, die Hauptstromversorgung unterbrechen, Türen und Fenster verriegeln und das Betriebsprotokoll ausfüllen. Gemeinsame tägliche Inspektion bei Schichtwechsel + Bestätigung durch Unterschrift. Vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Stillstandszeit von ≥ 3 Tagen eine umfassende tägliche Inspektion durchführen.