EN 13586:2020 Kranzugänge – Technische Anforderungen
Die Norm EN 13586:2020 „Krane – Technische Anforderungen an Zugänge“ ist die europäische Sicherheitsnorm für Zugangswege und Laufstege an Kranen. Sie gilt für alle Kranarten, einschließlich Brückenkrane, Portalkrane, Turmdrehkrane und Mobilkrane. Die Norm legt detaillierte Anforderungen fest: Laufstegbreite (>=500 mm), Geländerhöhe (1000–1100 mm mit Zwischenholm), Fußleistenhöhe (>=100 mm), Trittflächenmaterial (rutschfestes Stahlblech, Öffnungsdurchmesser =300 mm, Stufenabstand 250–300 mm), Plattformmaße (>=600×600 mm) sowie Verkehrslast (>=3 kN/m²). Sie gewährleistet den sicheren Zugang für Bedien- und Wartungspersonal zu allen Kranbereichen.

Technische Anforderungen an Kranzugänge
Die Norm EN 13586 gilt für Zugangssysteme aller Kranbauarten. Laufstege ab 500 mm Breite, Geländer mit 1000–1100 mm Höhe inklusive Zwischenholm und Fußleiste. Trittflächen aus rutschfestem Stahlblech mit Öffnungen bis 20 mm. Leitern mit Neigungswinkel von 60–75 Grad, Stufenbreite ab 300 mm und Stufenabstand von 250–300 mm. Plattformen ab 600×600 mm. Verkehrslast ab 3 kN/m². Bei Absturzhöhen über 2 m sind Geländer erforderlich, bei über 3 m Leitern mit Sicherheitsrückhaltesystem. Die Konstruktion von Kelude erfolgt gemäß der Norm.
Parameter und Inspektion der Zugangssysteme
Öffnungen sind mit beweglichen Abdeckplatten oder Geländern zu sichern. Die Zugangssysteme müssen sich einfach montieren und demontieren lassen, ohne andere Bauteile zu beeinträchtigen. Kelude stattet seine Krane mit normkonformen Laufstegen, Leitern und Plattformen aus.
| Parameter | Anforderungen |
|---|---|
| Laufsteg | >=500mm |
| Handlauf | 1000~1100mm |
| Trittstufe | RutschsicherStahlblech |
| LeiterWinkel | 60~75Grad |
| Bühne | >=600×600mm |
| Last | >=3kN/m2 |
| Inspektion | Verfahren |
|---|---|
| Werksabnahme | stückweisegemäß der Norm |
| Typprüfung | Neuprodukt/pro2Jahr |
Die Norm EN 13586 gewährleistet, dass Bedien- und Wartungspersonal alle relevanten Stellen eines Krans sicher erreichen kann. Laufstege mit einer Breite von >=500 mm ermöglichen einen sicheren Durchgang. Öffnungen in rutschhemmenden Trittflächen sind auf <=20 mm begrenzt, um das Durchfallen von Werkzeugen und Kleinteilen zu verhindern. Leitern über 3 m Höhe werden mit einer Rückenschutzschiene oder einem Sicherungskorb ausgestattet, um Abstürze zu vermeiden. Die Kelude Schwerindustrie konstruiert ihre für Europa bestimmten Kranzugangssysteme gemäß der Norm EN 13586.
Das zentrale Ziel der Norm EN 13586 ist der sichere Zugang für Bedien- und Wartungspersonal zu allen Inspektions- und Wartungspunkten eines Krans. Laufstege mit einer Breite von >=500 mm ermöglichen einen sicheren Durchgang. Handläufe sind auf einer Höhe von 1000~1100 mm angebracht – ergonomisch gestaltet und mit einem Zwischenholm versehen. An den Laufstegkanten werden Fußleisten mit einer Höhe von >=100 mm montiert, um das Herabfallen von Werkzeugen und losen Gegenständen zu verhindern. Die Trittflächen bestehen aus rutschhemmendem Stahlblech (Riffel- oder Lochblech) mit Öffnungen von <=20 mm Durchmesser, sodass weder Schrauben noch Münzen hindurchfallen können. Leitern über 3 m Höhe müssen mit einer Rückenschutzschiene oder einem Sicherungskorb ausgestattet sein. Öffnungen in Laufstegen und Plattformen sind mit beweglichen Abdeckplatten oder Umwehrungen zu sichern. Die Zugangssysteme müssen sich einfach montieren und demontieren lassen, ohne die Funktion anderer Bauteile zu beeinträchtigen. Die Kelude Schwerindustrie konstruiert ihre für Europa bestimmten Kranzugangssysteme gemäß der Norm EN 13586, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten.
Häufige Fragen zu EN 13586
F: Welche konkreten Maße für Laufstege und Handläufe fordert EN 13586:2020?
A: Laufstege müssen mindestens 500 mm breit sein, um einen sicheren Durchgang zu ermöglichen. Handläufe sind in einer Höhe von 1000~1100 mm mit Zwischenholm anzubringen; die vertikale Belastung am Handlauf beträgt >=1 kN/m. An den Laufstegkanten sind Fußleisten von >=100 mm Höhe vorzusehen, um das Herabfallen von Werkzeugen zu verhindern. Die Trittflächen bestehen aus rutschhemmendem Stahlblech (Riffel- oder Lochblech) mit Öffnungen von =3 kN/m² und berücksichtigt damit die Belastung durch mitgeführtes Werkzeug.
F: Welche Maße für Leitern und Plattformen sind in EN 13586:2020 festgelegt?
A: Leitern sind in einem Neigungswinkel von 60~75 Grad anzubringen. Die Stufenbreite muss mindestens 300 mm betragen, der Stufenabstand 250~300 mm, um ein sicheres Auf- und Absteigen zu gewährleisten. Plattformen benötigen eine Mindestfläche von 600×600 mm, um ausreichend Standraum zu bieten. Ab einer Höhe von 2 m sind Handläufe und Fußleisten erforderlich. Leitern über 3 m Höhe müssen mit einer Rückenschutzschiene oder einem Sicherungskorb ausgestattet sein. Öffnungen an Leitern und Plattformen sind mit beweglichen Abdeckplatten oder Schutzgeländern zu sichern.
F: Welche Anforderungen stellt EN 13586:2020 an den Schutz von Zugangsöffnungen?
A: Öffnungen in Laufstegen und Plattformen sind mit beweglichen Abdeckplatten oder klappbaren Geländern zu sichern. Öffnungen in mehr als 2 m Höhe müssen rundum mit Handläufen und Fußleisten versehen sein. Die Zugangssysteme müssen sich einfach montieren und demontieren lassen, ohne den normalen Betrieb und die Wartung anderer Kranbauteile zu beeinträchtigen. Die Tragfähigkeit der Zugangssysteme wird durch eine Lastprüfung verifiziert, die die Erfüllung der Konstruktionsanforderungen bestätigt.
F: Wie setzt Kelude Schwerindustrie die Zugangssysteme nach EN 13586:2020 um?
A: Die Kelude Schwerindustrie konstruiert ihre für Europa bestimmten Kranzugangssysteme gemäß der Norm EN 13586:2020. Laufstege ab 500 mm Breite, rutschhemmende Trittflächen mit Öffnungen =100 mm. Leitern mit 60~75 Grad Neigung, Stufenbreite >=300 mm. Plattformen ab 600×600 mm. Belastung >=3 kN/m². Diese Ausstattung ist Standard bei den nach Europa exportierten Kranzugangssystemen und gewährleistet die Sicherheit des Personals.