Jährliche Prüfung von Elektrohebezeugen: Ablauf und Prüfintervall

Ablauf der jährlichen Prüfung von Elektrohebezeugen Hebezeuge als Spezialausrüstung müssen gemäß TSG Q7015-2016 geprüft werden: Überwachungsprüfung nach der Montage (Anmeldung innerhalb von 15 Tagen, Bericht innerhalb von 10 Arbeitstagen), regelmäßige Inspektion alle 2 Jahre (Anmeldung 1 Monat vor Ablauf), jährliche Inspektion (vom Betreiber selbst organisiert). Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Korrekturmaßnahme innerhalb von 30 Tagen erforderlich. Die Nichtdurchführung der Prüfung gilt als illegaler Betrieb und kann mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 300.000 CNY geahndet werden. Es wird empfohlen, die Anmeldung 1–2 Monate im Voraus einzureichen, um die Hauptlast zum Jahresende zu vermeiden.

Die jährliche Inspektion und die regelmäßige Prüfung von Elektrohebezeugen, die auf Kränen montiert sind, sind entscheidend für den sicheren Betrieb der Anlage. Vielen Betreibern ist unklar, wann die Prüfung durchgeführt werden muss, wer sie durchführt, was geprüft wird und wie der Ablauf ist. Dieser Artikel erläutert auf Grundlage der TSG Q7015-2016 „Regeln für die regelmäßige Inspektion von Hebezeugen“ und der TSG Q7016-2016 „Regeln für die Überwachungsprüfung von Montage, Umbau und Generalüberholung von Hebezeugen“ den gesamten Prozess der Jahresprüfung – von den Prüfarten über das Antragsverfahren und die Prüfpunkte vor Ort bis hin zum Management der Prüfintervalle.

ElektrohebezeugAblauf der Jahresprüfungmit Zyklus

1. Drei Arten der Prüfung

Überwachungsprüfung nach der Montage: Nach der Montage eines Elektrohebezeugs auf einem Kran mit einer Nennlast von ≥ 3 t muss innerhalb von 15 Tagen eine Überwachungsprüfung bei der örtlichen Prüfstelle für Spezialausrüstung beantragt werden. Der Prüfumfang umfasst die Sichtprüfung der Ausrüstung, die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen, die Prüfung des elektrischen Systems sowie eine Belastungsprüfung mit 125 % statischer und 110 % dynamischer Last. Nach bestandener Prüfung wird der „Überwachungsprüfbericht für die Montage von Hebezeugen“ ausgestellt, der die Inbetriebnahme der Anlage erst ermöglicht. Diese Prüfung ist die „Geburtsurkunde“ der Anlage; ohne diesen Bericht ist der Betrieb illegal.

Regelmäßige Inspektion (alle 2 Jahre): In Betrieb befindliche Krane müssen alle 2 Jahre einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden. Das Fälligkeitsdatum berechnet sich ab dem Ausstellungsdatum des letzten Prüfberichts plus 2 Jahre. Der Prüfumfang umfasst die Sichtprüfung, Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen, Verschleißmessungen an Hauptkomponenten, die Messung des Isolationswiderstands sowie eine Lastprüfung mit 100 % Nennlast. Die regelmäßige Inspektion wird von einer zugelassenen Prüfstelle vor Ort durchgeführt und mündet im „Regelmäßigen Prüfbericht für Hebezeuge“.

Jährliche Inspektion (jährlich): Die vom Betreiber selbst organisierte jährliche Routineinspektion ersetzt nicht die regelmäßige Inspektion. Sie wird vom Sicherheitspersonal des Betreibers oder einem beauftragten Wartungsunternehmen durchgeführt. Die Prüfpunkte richten sich nach Anhang A der TSG Q7015-2016 und umfassen die Metallkonstruktion, das Hubwerk, das Fahrwerk, Sicherheitseinrichtungen, das elektrische System und Schutzeinrichtungen. Die Prüfaufzeichnungen sind zu archivieren und werden bei Routineinspektionen der Marktaufsicht geprüft.

2. Antragsverfahren für die Prüfung

Schritt 1: Datum der Ausstellung des letzten Prüfberichts ermitteln und das Fälligkeitsdatum berechnen (Ausstellungsdatum + 2 Jahre).

Schritt 2: 1–2 Monate vor Ablauf die örtliche Prüfstelle für Spezialausrüstung (z. B. das jeweilige Provinzinstitut oder die städtische Prüfstelle) kontaktieren und telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Es wird empfohlen, die Hauptantragszeit von November bis Dezember zu meiden, da die Wartezeiten sich verdoppeln können.

Schritt 3: Die erforderlichen Unterlagen einreichen: letzten Prüfbericht, Wartungsnachweise, Aufzeichnungen der Selbstprüfung und das Nutzungsregistrierungszertifikat. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.

Schritt 4: Die Prüfgebühr entrichten (500–3.000 CNY pro Einheit) und auf die Terminvergabe durch die Prüfstelle warten.

Schritt 5: Die Prüfstelle führt die Prüfung vor Ort durch. Der Prüfbericht wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Prüfung ausgestellt.

3. Prüfpunkte bei der Vor-Ort-Prüfung

① Prüfung der technischen Unterlagen: – Abgleich, ob der letzte Prüfbericht, Wartungsaufzeichnungen und Nutzungsprotokolle vollständig sind.

② Prüfung der Metallkonstruktion: – Überhöhung des Hauptträgers (L/1000 bis L/800), Diagonaldifferenz der Kopfträger, Sichtprüfung der Schweißnähte sowie ZfP-Prüfberichte.

③ Prüfung des Hubwerks: – Bremsspiel der Bremse (0,5–1,5 mm), Lastabsenkung beim Bremsen (S ≤ v/100), Zustand des Drahtseils hinsichtlich Verschleiß und Drahtbruch.

④ Prüfung des Fahrwerks: – Radverschleiß, Stoßversatz an Schienenstößen, Spurabweichung.

⑤ Prüfung der Sicherheitseinrichtungen: – Funktionstest der Endschalter, Kalibrierung der Überlastsicherung, Funktion des Not-Aus-Tasters, Kollisionsschutz.

⑥ Prüfung des elektrischen Systems: – Isolationswiderstand (≥ 1 MΩ), Erdungswiderstand (≤ 4 Ω), Sichtprüfung der Kabel.

⑦ Belastungsprüfung: – Testfahrt über den gesamten Hubweg mit 100 % Nennlast, um die Laufruhe der Mechanismen und das zuverlässige Bremsen zu verifizieren.

4. Vergleichstabelle zum Prüfintervall-Management

InspektionTypZyklusAusführende StelleHauptpositionenBerichtstermin
ÜberwachungsprüfungErstprüfung(Neuinstallation)Prüfstelle125%statische Last+110%dynamische Last10Werktage
regelmäßige Inspektionpro2JahrPrüfstelle100%Last+Sicherheitseinrichtung+Struktur10Werktage
jährliche InspektionjährlichBetreiber/WartungEinheitSichtprüfung+Funktionstest+Dokumentationkeine(archivieren)

5. Ablauf der Jahresprüfung auf einen Blick

PrüfungsartJährliche Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
PrüfintervallMindestens einmal jährlich
PrüfumfangSicht-, Funktions- und Belastungsprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
DokumentationPrüfprotokoll mit Ergebnis und ggf. Maßnahmenkatalog
2Jahr
regelmäßiges Prüfintervall
ab Prüfberichtab Ausstellungsdatum2Jahr, vor Ablauf1Monate vor Ablauf anmelden
10Tage
Berichtsfrist
Inspektionnach Abschluss10Werktagen offiziell ausstellen Prüfbericht, bei Überschreitung reklamierbar
30Tage
Korrekturmaßnahme Frist
Inspektion Nachbesserungsfrist bei Mängeln30Tage Korrekturmaßnahme, Nachprüfung Freigabe erforderlich für weitere Nutzung

Häufige Fragen (FAQ)

F: In welchen Abständen muss ein Elektrohebezeug geprüft werden?

A: Ein Elektrohebezeug selbst ist keine Spezialausrüstung und unterliegt keiner Jährlichen Prüfung. Wird das Elektrohebezeug jedoch in einen Kran der Brückenbauart oder Portalbauart mit einer Tragfähigkeit ≥ 3 t eingebaut, muss der gesamte Kran gemäß TSG Q7015-2016 alle 2 Jahre einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden. Zusätzlich ist jährlich eine jährliche Inspektion durch den Betreiber selbst durchzuführen. Der Termin für die regelmäßige Inspektion ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum des letzten Prüfberichts plus 2 Jahre. Es wird empfohlen, die Inspektion 1 bis 2 Monate vor Ablauf der Frist zu beantragen.

F: Wo wird die Jährliche Prüfung für Elektrohebezeuge beantragt?

A: Die Anmeldung erfolgt über das zuständige Prüfinstitut für Spezialausrüstung des jeweiligen Bundeslandes oder die kommunale Prüfstelle für Spezialausrüstung. In der Regel gibt es in jeder Region ein oder zwei akkreditierte Prüfstellen, die über die Website oder telefonisch kontaktiert werden können. Vermeiden Sie die Stoßzeiten von November bis Dezember, da die Wartezeiten sich dann verdoppeln können. Erforderlich sind der letzte Prüfbericht, die Wartungsnachweise, die Aufzeichnungen der jährlichen Inspektion sowie das Nutzungsregistrierungszertifikat für die Spezialausrüstung.

F: Welche Unterlagen werden für die Jährliche Prüfung eines Elektrohebezeugs benötigt?

A: Für die Anmeldung zur regelmäßigen Inspektion sind folgende Unterlagen einzureichen: ① der letzte Prüfbericht der regelmäßigen Inspektion; ② die Wartungsnachweise der Anlage (der letzten 2 Jahre); ③ die Aufzeichnungen der jährlichen Inspektion; ④ das Nutzungsregistrierungszertifikat für die Spezialausrüstung. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern. Es wird empfohlen, alle Dokumente rechtzeitig vorzubereiten. Kelude Schwerindustrie liefert bei jeder Anlage die vollständige Werksdokumentation und Prüfunterlagen mit und unterstützt den Betreiber bei der Anmeldung zur Inspektion.

F: Was kostet die Jährliche Prüfung eines Elektrohebezeugs?

A: Die Gebühren für die regelmäßige Inspektion richten sich nach den landesweiten Preisvorgaben: Für Krane von 1 bis 5 t liegen die Kosten bei ca. 500 bis 1.000 CNY pro Einheit, für 10 bis 20 t bei ca. 1.000 bis 2.000 CNY und für 32 t und darüber bei ca. 2.000 bis 3.000 CNY. Zusätzliche Kosten für Korrekturmaßnahmen nach nicht bestandener Prüfung werden separat berechnet (in der Regel einige Tausend bis mehrere Zehntausend CNY). Es wird empfohlen, dass der Betreiber die tägliche Wartung gewissenhaft durchführt, um das Risiko eines Prüfungsfehlschlags zu minimieren.

Kelude Schwerindustrie liefert bei der Übergabe der Anlage ein vollständiges Werksabnahmeprotokoll sowie die Installationsunterlagen und unterstützt den Betreiber bei der Anmeldung zur Überwachungsprüfung. Weitere Informationen zur Abgrenzung meldepflichtiger Anlagen finden Sie im Fachartikel Elektrohebezeuge: Welche sind meldepflichtig?.

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