Mobilkran Sicherer Betrieb nach DIN EN 13000

DIN EN 13000:2004 – Krane – Mobilkrane ist die zentrale Norm für den sicheren Betrieb von Mobilkranen. Die Norm legt die Anforderungen an die sichere Verwendung von Autokranen, Raupenkranen und All-Terrain-Kranen über den gesamten Lebenszyklus fest – von der Auswahl und Montage über den Betrieb und die Wartung bis hin zur Demontage. Sie entspricht ISO 12480-2:2004 (IDT).

DIN EN 13000 ist der zweite Teil der Normenreihe für den sicheren Einsatz von Kranen und definiert spezifisch die Anforderungen an die sichere Verwendung und das Betriebsmanagement von Mobilkranen. Mobilkrane vereinen Fahr- und Hubfunktionen; die Anforderungen an die sichere Verwendung umfassen daher Aspekte wie den Betrieb der Stützbeine, die Wippsteuerung und die Lastkennlinientabelle. Dieser Artikel erläutert die Kernpunkte der Norm im Detail.

DIN EN 13000 Sicherheitsnorm für Mobilkrane


Normative Einordnung und Sicherheitsverantwortung

DIN EN 13000 ist der zweite Teil der Reihe „Krane – Sichere Verwendung“ und eines der wichtigsten technischen Dokumente für das Sicherheitsmanagement beim Einsatz von Mobilkranen. Die Norm definiert die Sicherheitsverantwortung der verschiedenen Beteiligten: Der Eigentümer stellt die den Sicherheitsanforderungen entsprechende Ausrüstung und die Betriebsanleitung bereit. Der Nutzer (z. B. Mieter) ist für die Überprüfung des Sicherheitszustands der Ausrüstung und die Sicherstellung der zertifizierten Bedienung verantwortlich. Das Bedienpersonal muss die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften befolgen. Die Anschläger / Signalperson ist für die Erstellung des Hebeplans und die Koordination vor Ort zuständig. Das Wartungspersonal führt die regelmäßige Wartung und die Behebung mechanischer Fehler durch. Das Sicherheitsmanagement für den Einsatz von Mobilkranen muss den gesamten Prozess abdecken – von der Auswahl über die Anlieferung, Montage, den Betrieb, die Demontage bis zum Abtransport.

Anforderungen an den Standort und den Untergrund

Mobilkrane stellen deutlich höhere Anforderungen an den Arbeitsplatz als ortsfeste Krane: Der Boden muss fest und eben sein; die Bodenpressung muss den Anforderungen des Krans genügen (die Bodenpressung der Stützbeine eines Autokrans beträgt ca. 0,5–1,5 MPa, die eines Raupenkrans ca. 0,05–0,15 MPa). Der Boden unter den Stützbeinen ist von Hindernissen zu befreien. Auf weichem Untergrund sind Kranunterlagen (z. B. Stahlplatten) mit einer Mindestgröße von 2 m × 2 m und einer Dicke von ≥ 20 mm zu verwenden. Die Geländeneigung – der Kran muss während des Betriebs in horizontaler Position stehen; die Neigung darf 1 % (0,5°) nicht überschreiten. Befinden sich die Stützbeine am Rand einer Böschung oder eines Grabens, muss der Abstand zwischen der Stützbeinmitte und der Oberkante der Böschung mindestens das Zweifache der Grabentiefe betragen.

Sicherheit beim Betrieb der Stützbeine

Die Norm legt detaillierte Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Stützbeine fest: Hubevorgänge sind erst nach vollständigem Ausfahren und Aufsetzen der Stützbeine zulässig. Bei nicht vollständig ausgefahrenen Stützbeinen (Teilausfahrung) ist die Nenntragfähigkeit gemäß den Werten für die Teilausfahrung in der Traglasttabelle zu begrenzen. Es ist strengstens untersagt, die Nenntragfähigkeit für voll ausgefahrene Stützbeine bei Teilausfahrung zu nutzen. Nach dem Ausfahren der Stützbeine ist das Hydrauliksperrventil (Hydrauliksperre des Stützbeins) zu schließen, um ein unkontrolliertes Einfahren der Stützbeine bei einem Bruch der Hydraulikleitung zu verhindern. Die Ketten der Raupenkrane sind auf den vorgeschriebenen Wert zu spannen und zu arretieren.

Bodenpressung

Autokran 0,5–1,5 MPa Raupenkran 0,05–0,15 MPa
Kranunterlage

≥ 2 m × 2 m Stahlblech ≥ 20 mm
Geländeneigung

≤ 1 % (0,5°) horizontales Arbeiten
Hydrauliksperre Stützbein

Nach Ausfahren Sperre schließen
Sicherheitszone

Unter & um den Ausleger ≥ 1,5 m Abstand
Windgeschwindigkeitsbegrenzung

≤ 7 Bft (≤ 20 m/s) darüber kein Betrieb

Sicherheitsregeln für Hubevorgänge

Die Norm definiert die „Zehn-Hebel-Regeln“ für den sicheren Betrieb von Mobilkranen: Kein Heben bei Überlast oder unbekanntem Lastgewicht; kein Heben bei unklaren oder widersprüchlichen Handzeichen; kein Heben bei unsachgemäßer Anschlagung oder verschobenem Schwerpunkt; kein Heben, wenn sich Personen auf oder unter der Last befinden; kein Heben bei schrägem Zug oder eingegrabenen Lasten; kein Heben bei unzureichender Beleuchtung oder Sichtbehinderung; kein Heben bei starkem Wind ab Stärke 6 (Windgeschwindigkeit ≥ 13,8 m/s) (bei Turmdrehkranen ab Stärke 7); kein Heben bei mechanischem Fehler oder Versagen der Sicherheitseinrichtung; kein Heben durch nicht zertifiziertes Bedienpersonal; kein Heben von Lasten mit scharfen Kanten ohne entsprechenden Schutz.

Vor dem eigentlichen Hebevorgang ist ein Probehub durchzuführen: Die Last wird auf eine Höhe von 200 mm über dem Boden angehoben und für ca. 2 Minuten gehalten, um die Zuverlässigkeit der Bremse, die Stabilität des Krans sowie den Zustand der Stützbeine und des Untergrunds zu prüfen. Erst nach Bestätigung, dass keine Anomalien vorliegen, kann der Hub fortgesetzt werden. Der Hubvorgang selbst muss langsam und gleichmäßig erfolgen, um ruckartige Bewegungen zu vermeiden (Hubgeschwindigkeit ≤ 0,5 m/s²). Während des gesamten Hubevorgangs muss das Bedienpersonal den Zustand der Last, der Stützbeine und die Umgebung beobachten und darf den Arbeitsplatz nicht ohne triftigen Grund verlassen.

Betriebsgrenzen und besondere Umgebungsbedingungen

Die Norm legt Sicherheitsgrenzen für den Betrieb von Mobilkranen unter besonderen Umgebungsbedingungen fest: Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen – der Sicherheitsabstand muss den Vorgaben entsprechen: unter 1 kV ≥ 1,5 m, 1–10 kV ≥ 2 m, 35 kV ≥ 3 m, 110 kV ≥ 4 m, 220 kV ≥ 6 m, 500 kV ≥ 8,5 m. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist eine Freischaltung zu beantragen oder unter Aufsicht einer isolationsgeschützten Fachkraft zu arbeiten. Bei der Zusammenarbeit mehrerer Krane ist ein detaillierter Hebeplan zu erstellen und ein Gesamtverantwortlicher zu benennen. Die Last der einzelnen Krane darf 75 % ihrer Nenntragfähigkeit nicht überschreiten, und die Hubgeschwindigkeiten sind zu synchronisieren. Bei Nachtarbeit ist für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen; die Beleuchtungsstärke am Last- und Hakenbereich muss mindestens 50 lx betragen. Bei extremen Temperaturen (über 40 °C oder unter –20 °C) sind spezifische Schutzeinrichtungen zu treffen. Kelude bietet Bediener-Schulungen für den sicheren Betrieb von Mobilkranen an, die alle Punkte dieser Norm abdecken.


Vergleichstabelle für den sicheren Einsatz von Mobilkranen

Die folgende Vergleichstabelle zeigt die wichtigsten Parameter für die sichere Verwendung von Mobilkranen und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.

← Tabelle seitlich wischen →
BetriebsphaseSicherheitsanforderungenVerbotshinweiseNotfallmaßnahmen
StützbeinBedienungBodentragfähigkeit≥1.2MPaVerbotenStützbeinSchwebendUnterlageKranunterlage/Stahlblech
Heben / AnhebenBedienungDrückenLastkennlinientabelleArbeitseinsatzVerbotenÜberlastSofortiger Stopp+Lastreduzierung
WippbetriebAuslegerwinkelIm BereichÜberlast verbotenAusladungEinstellungAusladungoder Lastreduzierung
FahrbetriebAuslegerEinfahren+DrehplattformVerriegelnVerbotenUnter LastFahrenAbsenkenStützbein/AusfahrenAusleger

Häufige Fragen

F: Welche Tragfähigkeiten sind für die Brückenkrane verfügbar?
A: Die standardmäßigen Tragfähigkeiten reichen von 5 t bis 50 t. Sonderkonstruktionen mit höheren Tragfähigkeiten sind auf Anfrage ebenfalls realisierbar.
F: Welche Spannweiten und Hüben sind bei den Zweiträger-Brückenkranen üblich?
A: Die Spannweiten liegen typischerweise zwischen 10,5 m und 31,5 m. Die Hubhöhen sind je nach Ausführung und Einsatzbereich variabel und werden projektspezifisch festgelegt.
F: Sind die Krane für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet?
A: Ja, wir bieten spezielle Ausführungen gemäß ATEX-Richtlinie für den Einsatz in explosionsgefährdeten Zonen an. Die genaue Klassifizierung wird anhand der spezifischen Anforderungen der Einsatzumgebung vorgenommen.
F: Welche Steuerungsoptionen stehen für die Krananlagen zur Verfügung?
A: Die Steuerung kann wahlweise über eine kabelgebundene Pendelsteuerung, eine Funkfernsteuerung oder eine optionale Steuerung aus der Kabine erfolgen. Modernste Frequenzumrichtertechnik ermöglicht zudem ein präzises und sanftes Verfahren aller Bewegungen.

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