GB/T 10054-2005 Bauaufzug Normen und Anwendung

Die Norm GB/T 10054-2005 „Bauaufzüge“ ist die Produktnorm für Aufzüge im Bauwesen. Sie legt die Typklassifizierung, technische Anforderungen, Prüfverfahren, Prüfregeln sowie Kennzeichnung, Verpackung und Transport von Bauaufzügen fest und gilt für Zahnstangen-Bauaufzüge und Seil-Bauaufzüge, die im Hochbau zur Personenbeförderung und Materialtransporte eingesetzt werden.


Anwendungsbereich der Norm und Einordnung

Die Norm GB/T 10054-2005 unterscheidet drei Bauaufzugstypen: Zahnstangenaufzüge (Typ SC), Seilaufzüge (Typ SS) und Hybridaufzüge (Typ SH). Beim Zahnstangenaufzug treibt ein Elektromotor über ein Zahnrad, das in eine am Führungsschienenmast befestigte Zahnstange eingreift, den Fahrkorb entlang des Mastes. Dieses System ist sicher und zuverlässig und ermöglicht Hubhöhen von über 300 m – es ist heute das wichtigste Antriebskonzept im Hochbau. Der Seilaufzug bewegt den Fahrkorb über eine Seilwinde und ein Drahtseil. Diese Bauart ist konstruktiv einfacher und kostengünstiger, jedoch ist die Hubhöhe durch die Zugfähigkeit des Hubwerks begrenzt (in der Regel ≤ 100 m). Sie eignet sich vor allem für den Mittel- und Niedrigbau. Hybridaufzüge kommen bei speziellen Betriebsbedingungen zum Einsatz.

Zu den wesentlichen Parametern der Norm zählen die Nenntragfähigkeit (fünf Stufen von 0,5 bis 3,2 t: 500, 800, 1.000, 2.000 und 3.200 kg), die zulässige Personenzahl (abhängig von der Tragfähigkeit, in der Regel 6 bis 24 Personen bei Personenaufzügen), die Nenngeschwindigkeit (0,3 bis 1,0 m/s bei Niedriggeschwindigkeitsausführung bzw. 0 bis 0,6 m/s bei frequenzgesteuerter Drehzahlregelung), die Höhe des Turmmasthsegments (Standard 1.508 mm oder kundenspezifisch), die maximale Hubhöhe (20 bis 300 m) sowie die Fahrkorbabmessungen (Breite 1,3 bis 1,5 m, Tiefe 2,5 bis 3,2 m, Höhe 2,2 bis 2,5 m).


Strukturelle Sicherheit und Materialanforderungen

GB/T 10054-2005 Bauaufzüge – Normeninterpretation

Die Anforderungen an Konstruktion und Werkstoffe umfassen den Führungsschienenmast (Turmmasthsegmente als geschweißte Fachwerkkonstruktion aus nahtlosen oder quadratischen Stahlrohren, Stahl Q345B (≈S355J2) und darüber, Rechtwinkligkeit der Montage mit einer Abweichung von ≤ 1/1.000), die Zahnstange (Vergütungsstahl 45 oder 40Cr, vergütet auf HB 280–320, Zahnflankenqualität ≥ Genauigkeitsklasse 8), den Fahrkorb (geschweißter Rahmen aus Stahlblech und Profilstahl mit Notausstieg im Dach), die Verbindungsbolzen der Turmmasthsegmente (hochfeste Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9, M24 mit ca. 800 N·m Anziehdrehmoment) sowie die Wandbefestigung des Mastes (zwingend ab einer Höhe von 15 m, Abstände ≤ 9 m). Es müssen mindestens zwei Antriebszahnräder (Doppelantrieb) vorgesehen sein, sodass bei Versagen eines Zahnrads das andere den Antrieb weiterhin übernehmen kann. Kelude bietet begleitende Dienstleistungen für Bauaufzüge aller Typen an.

Typklassifizierung
SC/SS/SH
Nenntragfähigkeit
0,5–3,2 t
Hubgeschwindigkeit
0,3–1,0 m/s
Maximale Hubhöhe
bis 300 m
Sicherheitseinrichtung
Fallschutzgerät/Endschalter
Führungsschienenmast
Q345B geschweißt

Sicherheitseinrichtungen sowie Prüfung und Inspektion

Die verbindlichen Anforderungen der Norm an Sicherheitseinrichtungen umfassen: das Fallschutzgerät (die kritischste Sicherheitseinrichtung – es löst automatisch eine Bremsung aus, wenn die Senkgeschwindigkeit des Fahrkorbs das 1,3-Fache der Nenngeschwindigkeit überschreitet, mit einem Bremsweg von ≤ 300 mm), den oberen Endschalter (automatische Abschaltung der Stromversorgung und Bremsung, wenn der Fahrkorb die obere Grenze erreicht), den unteren Endschalter, die Türverriegelung (der Fahrkorb kann bei geöffneter Tür nicht anfahren), den Überlastschutz (Alarm und Startverriegelung bei mehr als 110 % der Nennlast) sowie den Not-Aus-Schalter. Die vorgeschriebenen Prüfungen umfassen die Leerlaufprüfung (drei vollständige Hub- und Senkzyklen), die Nennlastprüfung (100 % SWL; Lastabsenkung ≤ 100 mm), die Überlastprüfung (ein vollständiger Zyklus mit 1,25-facher Nennlast) sowie die Prüfung des Fallschutzgeräts (Auslösung im Leerlauf und Messung des Bremswegs).

Prüfpositionentechnische AnforderungenPrüfverfahrenNormKlausel
LeerlaufprüfungVollhub3MalRuhiger Betrieb§6.1
NennlastBremsungAbsinken≤100mmVollhub3Mal§6.2
Überlastprüfung1.25Mehrfacher Vollhub1MalOhnebleibende Verformung§6.3
FangvorrichtungPrüfungBremsweg≤300mmLeerlaufAuslösung§6.4
TypprüfungPro2Jahr1MalInklusiveUTStichprobenprüfung§6.5
SicherheitseinrichtungAuslösebedingungAuslösewirkungPrüfintervall
FallsicherungGeschwindigkeit>1.3Mehrfache NennlastBremsung≤300mm3Monat/1Jahr
ObenEndschalterKorb obenAbschaltungStromversorgungProMontage
TürverriegelungTür nicht geschlossenStartverriegelungTäglich
Überlastschutz>110%Mehrfache NennlastAlarm-StartverriegelungMonatlich
Not-AusBetätigenHauptabschaltungStromversorgungTäglich

Normenvergleich und Anwendungsempfehlungen

Die Normen GB/T 10054-2005 und GB/T 34026 (Fallsicherung für Bauaufzüge) sowie DIN 15018 (Krandimensionierungsnorm) weisen inhaltliche Überschneidungen bei den Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen auf. Die Fallsicherung ist die kritischste Sicherheitseinrichtung eines Bauaufzugs: Sie wird automatisch ausgelöst, wenn die Senkgeschwindigkeit des Fahrkorbs das 1,3-fache der Nenngeschwindigkeit überschreitet, und hält den Korb zuverlässig am Führungsschienenmast fest. Die Fallsicherung muss alle 3 Monate einem manuellen Falltest unterzogen und jährlich zur Verifizierung eingeschickt werden. Nach mehr als 5 Jahren Gesamtnutzungsdauer oder mehr als 200 Auslösungen ist sie zwingend zu verschrotten und zu ersetzen.

In der Praxis muss nach jeder Montage (d. h. nach jedem Standortwechsel und Wiederaufbau) eine vollständige Montageabnahme des Bauaufzugs durchgeführt werden, einschließlich des manuellen Falltests der Fallsicherung. Die Abweichung der Rechtwinkligkeit des Führungsschienenmasts darf 1/1000 der Gesamthöhe nicht überschreiten – nach jeder Montage ist diese mit einem Theodolit oder Tachymeter zu messen und zu dokumentieren. Kelude bietet für alle Typen von Bauaufzügen begleitende Dienstleistungen an.


Zugehörige Normen:DIN 15018 – Kernbestimmungen der Krandimensionierungsnorm: Lastannahmen, Tragwerke, Triebwerke, Elektrik und Sicherheit· EN 60204-32 – Sicherheitsüberwachungs- und Managementsystem für Hebezeuge: 9 Pflichtüberwachungen und Systemarchitektur

Häufige Fragen

F: Wie funktioniert die Fallsicherung eines Bauaufzugs?

A: Sie arbeitet nach dem Prinzip „Zentrifugalbeschleunigung + Kegelreibungsbremse“: Überschreitet die Drehzahl der auf der Ritzelwelle montierten Fliehgewichte den eingestellten Grenzwert (Senkgeschwindigkeit des Fahrkorbs über dem 1,3-fachen der Nenngeschwindigkeit), überwindet die Zentrifugalkraft die Federkraft, die Gewichte fahren aus und drücken die konische Reibungstrommel gegen den Bremsring – der Korb wird dadurch zuverlässig am Führungsschienenmast abgebremst. Der Bremsweg liegt in der Regel zwischen 150 und 300 mm; die Verzögerung erfolgt progressiv, um Insassen nicht zu gefährden.

F: Was unterscheidet einen Bauaufzug grundlegend von einem Personenaufzug?

A: Ein Bauaufzug wird auf Baustellen temporär eingesetzt (der Führungsschienenmast wird mit dem Baufortschritt erhöht), hat eine niedrige Hubgeschwindigkeit (0,3–1,0 m/s), eine hohe Tragfähigkeit (bis 3,2 t) und nutzt einen Zahnstangenantrieb (kein Maschinenraum erforderlich). Die Fallsicherung arbeitet mechanisch ausgelöst. Ein Personenaufzug ist dauerhaft installiert, erreicht höhere Geschwindigkeiten (1,0–2,5 m/s), hat eine geringere Tragfähigkeit (in der Regel ≤ 1,6 t) und arbeitet mit Seiltrieb. Die Sicherheitsanforderungen an Bauaufzüge sind strenger.

F: Welche Folgen hat eine Abweichung der Rechtwinkligkeit des Führungsschienenmasts von mehr als 1/1000?

A: Bei zu großer Abweichung entstehen beim Heben und Senken des Fahrkorbs seitliche Kräfte – dies führt zu schlechtem Zahneingriff zwischen Zahnstange und Antriebsritzel, erhöhtem Verschleiß an Führungsrollen und Schiene und beeinträchtigt die Bremswirkung der Fallsicherung im Auslösefall. Schwerwiegender ist das Risiko eines Stabilitätsverlusts der Struktur unter Windlast und bei einseitiger Belastung des Fahrkorbs. Nach jeder Montage muss die Rechtwinkligkeit mit einem Theodolit oder Tachymeter gemessen werden.

F: In welchen Abständen muss die Fallsicherung geprüft werden?

A: Alle 3 Monate ist ein manueller Falltest durchzuführen (Auslösung der Sicherung im Leerlauf, Prüfung von Bremsweg und Bremsstabilität). Jährlich muss eine umfassende Leistungsprüfung durch eine zugelassene Prüfstelle erfolgen (einschließlich Kalibrierung der Auslösegeschwindigkeit, Messung des Bremsmoments und Verschleißkontrolle). Nach mehr als 5 Jahren Gesamtnutzungsdauer oder mehr als 200 Auslösungen ist die Sicherung zwingend zu verschrotten und zu ersetzen.

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