JB/T 9006-2010 Gegossene Seiltrommeln für Krane

JB/T 9006-2010 „Gegossene Seiltrommeln für Krane“ ist die Produktnorm für gegossene Seiltrommeln im Kranbau. Die Norm legt Klassifizierung, technische Anforderungen, Prüfverfahren und Prüfregeln für gegossene Seiltrommeln fest.


Werkstoffe und Konstruktion

Kelude liefert gegossene Seiltrommeln in allen gängigen Spezifikationen als Zubehör. Die Trommeln werden aus HT250 Grauguss (für kleine und mittlere Tragfähigkeiten ≤50t) oder aus ZG270-500 Stahlguss (für große Tragfähigkeiten >50t und stoßintensive Betriebsbedingungen) gefertigt. Die Rohgussteile werden einer Wärmebehandlung zur Eigenspannungsbeseitigung unterzogen – Graugusstrommeln erhalten ein künstliches Altern (Normalglühen bei 530–550°C, Haltezeit 3–5 Stunden), Stahlgusstrommeln werden normalgeglüht. Die Norm legt fest, dass die Wanddicke der Trommel anhand des Drahtseildurchmessers und der Tragfähigkeit bestimmt wird; die Mindestwanddicke beträgt ≥8mm. Der Trommeldurchmesser D muss ≥20d betragen (d = Drahtseildurchmesser); die Trommellänge ergibt sich aus der Seilkapazität und der Anzahl der Wickellagen.

Anforderungen an die Bearbeitung der Trommelrillen – Rillenradius R ≈ 0,53–0,55d, Rillentiefe h ≈ 0,35–0,4d, Teilung p ≈ d+2mm. Die Oberflächenrauheit der Rillen beträgt Ra ≤ 12,5μm. Die spiralförmigen Seilrillen müssen ohne scharfe Kanten und mit weichen Übergängen ausgeführt sein. Die Rillen sind auf CNC-Drehmaschinen zu fertigen, um eine gleichbleibende Genauigkeit zu gewährleisten. Bei Mehrlagenwicklung müssen an beiden Trommelenden Bordscheiben angebracht werden, deren Höhe mindestens das 2-fache des Drahtseildurchmessers über der obersten Seillage liegt.


Aufbau einer gegossenen Seiltrommel


Die Norm stellt folgende Anforderungen an den Gießprozess – das Trommelrohgussstück muss ein gleichmäßiges Gefüge und eine dichte Struktur aufweisen. Bei Graugusstrommeln wird das Kohlenstoffäquivalent im Bereich von 3,0%–3,3% kontrolliert, um eine gute Gießbarkeit und ein ausgewogenes Schrumpfverhalten sicherzustellen. Die Gießtemperatur für Stahlgusstrommeln liegt zwischen 1520 und 1560°C. Nach dem Gießen sind die Trommeln zu entkernen und zu putzen, um anhaftenden Formsand und Grate im Innenraum und an der Oberfläche zu entfernen. Kritische tragende Bereiche dürfen keine Gussfehler wie Poren, Lunker, Sandeinschlüsse oder Risse aufweisen.

Wärmebehandlungsanforderungen – Graugusstrommeln werden einem künstlichen Altern zur Eigenspannungsbeseitigung unterzogen: Erwärmung auf 530–550°C, Haltezeit 3–5 Stunden, anschließend im Ofen auf unter 200°C abkühlen und an Luft auskühlen lassen. Stahlgusstrommeln werden normalgeglüht: Erwärmung auf 880–920°C, Halten und Abkühlen an Luft. Nach der Wärmebehandlung muss die Härte über den Querschnitt gleichmäßig sein – die Härteabweichung an verschiedenen Messpunkten desselben Querschnitts darf HB30 nicht überschreiten. Die Oberfläche der Trommelrillen wird zur Verbesserung der Verschleißfestigkeit abgeschreckt; die Einhärtetiefe muss ≥2mm betragen.

Inspektion und Verschrottung

Jede gegossene Seiltrommel ist einer Sichtprüfung (Gussfehlerkontrolle) und einer Maßprüfung (Wanddicke, Durchmesser, Rillenparameter) zu unterziehen. Die Trommel muss einer statischen Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast über 10 Minuten standhalten – dabei dürfen keine bleibenden Verformungen oder Risse auftreten. Im Betrieb ist der Verschleißbetrag der Seilrillen alle 500 Betriebsstunden zu prüfen. Eine Trommel ist verschrottungspflichtig, wenn Risse auftreten, die Verschleißtiefe der Rillen 2mm überschreitet, die Wanddickenreduzierung mehr als 20% beträgt oder eine Verformung der Trommel zum Seilabspringen führt.

Werkstoff

HT250 Grauguss ZG270-500 Stahlguss
Wanddicke

≥8mm nach Tragfähigkeit
Durchmesserverhältnis

D≥20d passend zum Seildurchmesser
Seilrille

R≈0,53–0,55d Ra≤12,5μm
Sicherheitswindungen

≥2 Windungen Befestigung mit Klemmplatten
Verschrottung

Risse/Verschleiß >2mm Wanddicke >20% reduziert
TrommelSpezifikationWerkstoffWanddicke(mm)Durchmesser(mm)Seilkapazität (m)
200×300HT2501020030
300×400HT2501230045
400×500ZG2701440065
500×600ZG2701650085

Montageanforderungen für Trommeln und Lager

Nach der Montage muss sich die Seiltrommel leichtgängig und ohne Verklemmen drehen lassen. Die Ebenheit der Trommelwellenachse darf 1/1000 nicht überschreiten. Das Drahtseil ist gleichmäßig auf der Trommel aufzuwickeln, wobei mindestens zwei Sicherheitswindungen auf der Trommel verbleiben müssen. Die Befestigung des Seilendes erfolgt über Klemmplatten, wobei an jedem Ende mindestens zwei Klemmplatten vorzusehen sind. Die Trommellagergehäuse sind regelmäßig zu schmieren; die Lagertemperatur darf 80°C nicht überschreiten. Gussfehler wie Poren oder Lunker bei gegossenen Seiltrommeln dürfen nach Bewertung durch Nachschweißen repariert werden, sofern es sich nicht um tragende Bereiche handelt – dort ist eine Reparatur durch Schweißen unzulässig.

Prüfpositionentechnische AnforderungenZyklusBeurteilung
ErscheinungsbildohneGießenFehlerWerksabnahmekonform
AbmessungWanddicke/Durchmesser/SeilrilleWerksabnahmeToleranzinnen
statische Last1.25fach×10minjährlichohneVerformung
SeilrilleVerschleißTiefe≤2mm500hGrenzwertüberschreitungVerschrottung

Die Norm beschreibt die Inspektionsmethoden für den Verschleiß der Trommelrillen: Mit einer speziellen Rillenlehre oder einem Messschieber werden Tiefe und Radius der Seilrille geprüft. Bei einer Verschleißtiefe von mehr als 2 mm ist die Trommel auszusondern. Die Wanddicke des Trommelkörpers lässt sich mit einem Ultraschall-Dickenmessgerät ermitteln. Bei der Prüfung des Trommellagergehäuses gilt: Überschreitet das radiale Lagerspiel das 1,5-fache des ursprünglichen Wertes, sind die Trommellager auszutauschen. Die Befestigungsschrauben des Trommelfußes sind im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung auf festen Sitz zu kontrollieren.


Häufige Fragen zur Seiltrommel

F: Welche Werkstoffe werden für gegossene Seiltrommeln verwendet?

A: Gegossene Seiltrommeln werden aus HT250 Grauguss (für kleine und mittlere Tragfähigkeiten ≤50t) oder aus ZG270-500 Stahlguss (für große Tragfähigkeiten >50t und stoßintensive Betriebsbedingungen) gefertigt. Die Graugusstrommel bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und gilt für allgemeine Betriebsbedingungen; die Stahlgusstrommel zeichnet sich durch höhere Festigkeit aus und ist für anspruchsvolle Einsätze wie in der Metallurgie und Gießerei geeignet.

F: Welche Konstruktionsanforderungen gelten für Wanddicke und Durchmesser der Trommel?

A: Die Wanddicke der Trommel wird anhand des Drahtseildurchmessers und der Tragfähigkeit bestimmt; die Mindestwanddicke beträgt ≥8 mm. Der Trommeldurchmesser D sollte ≥20d sein, um die Biegeermüdung des Drahtseils zu reduzieren. Die Trommellänge ergibt sich aus der Seilaufnahmekapazität und der Anzahl der Wickellagen; bei Mehrlagenwicklung muss die Höhe der Bordscheiben mindestens dem 2-fachen Drahtseildurchmesser entsprechen.

F: Welche Bearbeitungsanforderungen gelten für die Trommelrillen?

A: Der Rillenradius R beträgt ca. 0,53–0,55d, die Rillentiefe h ca. 0,35–0,4d, die Teilung p ca. d+2 mm, und die Oberflächenrauheit Ra ≤12,5 μm. Die spiralförmige Seilrille muss einen weichen Übergang ohne scharfe Kanten aufweisen. Die Rillen der Seiltrommel werden auf CNC-Drehmaschinen bearbeitet, um eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen.

F: Welche Aussonderkriterien gelten für Seiltrommeln?

A: Eine Trommel ist auszusondern bei Rissen, einer Verschleißtiefe der Seilrille von mehr als 2 mm, einer Wanddickenreduzierung von über 20 %, einer Verformung der Trommel, die zum Seilabspringen führt, sowie bei Beschädigung oder Rissen an den Bordscheiben. Gussfehler an gegossenen Seiltrommeln können nach Bewertung durch Nachschweißen repariert werden; jedoch dürfen kraftübertragende Bereiche nicht nachgeschweißt werden.

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