T/CPARK 1-2018 Brückenkran Normeninterpretation
T/CPARK 1-2018 „Allgemeine technische Bedingungen für Brückenkrane“ ist die Gruppenrichtlinie der Kranindustrie im Cluster Changyuan. Die Norm legt allgemeine technische Anforderungen, Prüfverfahren, Prüfregeln sowie Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung und Transport von Brückenkranen fest. Herausgegeben wurde sie vom Kranindustrie-Verband Changyuan, der Heimatstadt der Kranindustrie in China.
Technische Parameter und Anforderungen
Die Norm definiert die wesentlichen technischen Parameter für Brückenkrane: Nenntragfähigkeit 1–320 t, Spannweite 7,5–31,5 m, Triebwerksgruppe A3 bis A7. Die Überhöhung des Hauptträgers im Leerlauf muss S/1000 bis S/500 betragen (S = Spannweite); bei einer Spannweite von 22,5 m ergibt sich somit eine Überhöhung von 22,5 bis 45 mm. Die Durchbiegung des Hauptträgers in der Mitte der Spannweite unter Nennlast darf S/700 (Triebwerksgruppe A5) bzw. S/800 (Triebwerksgruppe A6) nicht überschreiten.
Die Spannweitenabweichung der Kranbrücke beträgt ≤ ±5 mm (Messung mit Stahlband und 100 N Zugkraft), die Abweichung der Katzspurweite ≤ ±3 mm. Die Spannweitenabweichung der Kranbahnschiene liegt bei ≤ ±5 mm. Die Verbindung zwischen Kopfträger und Hauptträger erfolgt über hochfeste Schrauben; das Anziehdrehmoment der Schrauben richtet sich nach dem Bemessungswert. Das elektrische System ist gemäß GB/T 25122 ausgeführt; die Steuerspannung beträgt ≤ 48 V, der Erdungswiderstand ≤ 4 Ω.
Die Überhöhung des Hauptträgers ist entscheidend für die Gebrauchstauglichkeit des Brückenkrans. Der Hauptträger wird bei der Fertigung mit einer Vorbiegung von S/1000 bis S/500 versehen, um die nach langjährigem Betrieb auftretende Durchbiegung zu kompensieren. Die Norm legt fest, dass die Durchbiegung in der Mitte der Spannweite unter Nennlast S/700 (Triebwerksgruppe A5) bzw. S/800 (Triebwerksgruppe A6) nicht überschreiten darf. Wenn die Überhöhung vollständig abgebaut ist oder eine Durchbiegung auftritt, muss der Hauptträger instandgesetzt oder der Kran herabgestuft werden.
Die Messung der Spannweitenabweichung ist ohne Sonneneinstrahlung durchzuführen. Bei der Messung mit dem Stahlband ist eine Zugkraft von 100 N aufzubringen und der Temperatureinfluss zu korrigieren. Pro Grad Celsius Abweichung von der Normtemperatur (20 °C) ändert sich die Länge des Stahlbands um ca. 0,011 mm/m. Bei großen Spannweiten (> 20 m) wird zur Verbesserung der Messgenauigkeit der Einsatz eines Tachymeters oder Laser-Entfernungsmessers empfohlen.
Sicherheitseinrichtungen und Prüfungen
Zu den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen gehören Traglastbegrenzer (Abschaltung beim Heben bei ≥ 110 % der Nenntragfähigkeit), Hubhöhenbegrenzer, Fahrweg-Endschalter mit Puffern sowie Not-Aus-Schalter. Ab einer Nenntragfähigkeit von 3 t unterliegt der Kran der Überwachung als Spezialausrüstung. Darüber hinaus schreibt die Norm Kollisionsschutz, Lastanzeige und Störmeldeeinrichtung vor.
Die Stückprüfung umfasst die Leerlaufprüfung (mindestens 5 vollständige Fahrzyklen), die Nennlastprüfung (je 3 Hub- und Senkvorgänge), die statische Belastungsprüfung mit 1,25-facher Nennlast (Haltezeit 10 Minuten, Kontrolle der Überhöhung des Hauptträgers) sowie die dynamische Belastungsprüfung mit 1,1-facher Nennlast in 3 Zyklen. Während der Nutzung ist alle sechs Monate eine umfassende Sicherheitsinspektion durchzuführen.
1–320 t Gesamte Baureihe
7,5–31,5 m Standardspannweite
S/1000–S/500 Im Leerlauf
≤ S/700 (A5) ≤ S/800 (A6)
A3–A7 Nach Betriebsbedingungen
30 Jahre Hauptstruktur
| Parameter | A5Stufe | A6Stufe |
|---|---|---|
| TragfähigkeitBereich | 5~50t | 10~100t |
| DurchbiegungSteuerung | ≤S/700 | ≤S/800 |
| Arbeitsspiel | 2×10⁴~6×10⁴ | 6×10⁴~2×10⁵ |
| typischBetriebsbedingungen | MaschinenBearbeitung | Logistik und Lagerung |
Die Sicherheitseinrichtungen eines Brückenkrans sind die Grundlage für den sicheren Betrieb. Der Traglastbegrenzer muss die Tragfähigkeit präzise erkennen und bei Erreichen von 110 % der Nennlast das Heben automatisch abschalten sowie einen akustischen und optischen Alarm auslösen. Der Traglastbegrenzer ist monatlich einer Kalibrierung zu unterziehen, wobei eine Genauigkeit von ±5 % sicherzustellen ist. Die Funktionsfähigkeit der Hubendschalter und Fahrbegrenzer ist wöchentlich zu prüfen.
Auslegungslebensdauer und Wartung
Die Norm schreibt für Brückenkrane eine Auslegungslebensdauer von in der Regel 30 Jahren vor. An der Hauptstruktur dürfen während der Nutzungsdauer keine Ermüdungsrisse auftreten. Die Radlaufflächen müssen eine Laufflächenhärte von HB300–380 aufweisen, mit einer Härtetiefe von ≥15 mm. Beim Getriebe ist der erste Ölwechsel nach 100 Betriebsstunden erforderlich, danach alle 1.000 Stunden. Das Drahtseil ist alle 500 Stunden auf Drahtbruch und Schmierung zu kontrollieren.
| Prüfpositionen | technische Anforderungen | Zyklus | Verfahren |
|---|---|---|---|
| Vorbiegung | S/1000~S/500 | Halbjahr | Nivelliergerät |
| Spannweite | ±5mm | Montage | Stahllineal |
| Spurweite | ±3mm | Montage | Messmittel |
| Last | 1.25fach×10min | jährlich | Sichtprüfung+Messmittel |
Kelude Schwerindustrie fertigt Brückenkrane nach T/CPARK-Norm.
Häufige Fragen
F: Welche Anforderungen gelten für die Vorbiegung des Hauptträgers bei Brückenkranen?
A: Im Leerlauf muss die Vorbiegung S/1000 bis S/500 betragen. Bei einer Spannweite von 22,5 m ergibt sich beispielsweise eine Vorbiegung von 22,5 bis 45 mm. Die Vorbiegung kompensiert die Durchbiegung, die im Langzeitbetrieb auftritt. Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung ist die Vorbiegung zu kontrollieren; verschwindet sie oder tritt eine Durchbiegung auf, sind Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich oder das Bauteil ist zu verschrotten.
F: Welche Spannweitenabweichungen sind bei Brückenkranen zulässig?
A: Die Abweichung zwischen der Spannweite des Hauptträgers und dem Abstand der Schienenmitten darf ±5 mm nicht überschreiten. Die Katzspurweite darf um höchstens ±3 mm abweichen. Für die Kranbahnschiene gilt eine zulässige Spannweitenabweichung von ±5 mm. Die Messung erfolgt mit einem Stahlband unter einer Zugkraft von 100 N; Temperaturabweichungen sind rechnerisch zu kompensieren.
F: Welche Sicherheitseinrichtungen sind bei Brückenkranen vorgeschrieben?
A: Zu den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen zählen der Traglastbegrenzer (Abschaltung des Hubwerks bei ≥110 % der Nennlast), der Hubhöhenbegrenzer, der Fahrweg-Endschalter mit Puffer sowie der Not-Aus-Schalter. Ab einer Tragfähigkeit von 3 t unterliegt der Kran der Prüfung von Sonderausrüstung.
F: Wie lange ist die Auslegungslebensdauer und welche Wartungsintervalle gelten für Brückenkrane?
A: Die Auslegungslebensdauer beträgt in der Regel 30 Jahre. Beim Getriebe ist der erste Ölwechsel nach 100 Betriebsstunden erforderlich, danach alle 1.000 Stunden. Das Drahtseil ist alle 500 Stunden zu prüfen. Die Laufflächenhärte der Laufräder muss HB300–380 betragen. Eine umfassende Sicherheitsinspektion ist jährlich durchzuführen.