ISO 23810:2019 Normeninterpretation: Anforderungen an Krane-SMS
ISO 23810:2019 „Krane – Sicherheitsmanagementsysteme – Anforderungen“ ist die Systemnorm für das Sicherheitsmanagement von Kranen. Die Norm legt die Rahmenanforderungen an ein Sicherheitsmanagementsystem fest, das der Betreiber einzuführen hat – einschließlich Sicherheitspolitik, organisatorischer Verantwortlichkeiten, Risikokontrolle, Schulung und Bewertung, Inspektion und Wartung sowie Notfallmanagement.
Rahmenwerk des Sicherheitsmanagementsystems
ISO 23810:2019 strukturiert das Sicherheitsmanagementsystem nach dem PDCA-Zyklus (Planen – Umsetzen – Prüfen – Verbessern). Die Sicherheitspolitik verlangt eine Grundsatzerklärung des Betreibers, die das Bekenntnis zur Kranksicherheit und die übergeordneten Ziele festlegt. Organisatorisch sind die Verantwortlichkeiten klar zuzuweisen: eine verantwortliche Führungskraft für Sicherheit, eine Sicherheitsabteilung sowie das Bedien- und Wartungspersonal mit jeweils definierten Pflichten. Für jeden Kran sind die spezifischen Betriebsrisiken zu identifizieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu kontrollieren. Das Schulungs- und Kompetenzmanagement stellt sicher, dass alle Beteiligten über das erforderliche Sicherheitswissen und die nötige Bedienkompetenz verfügen. Die Inspektion und Wartung wird durch ein verbindliches System geregelt und umgesetzt. Das Notfallmanagement umfasst die Erstellung von Notfallplänen für Kranbetriebsstörungen sowie regelmäßige Übungen.
Die Norm verlangt vom Betreiber die Führung eines Sicherheitsarchivs: die Zusammenstellung der Dokumente zum Sicherheitsmanagementsystem, die Geräteakte für jeden Kran (Werksdokumentation, Montageabnahme, bisherige Prüfberichte), die Personalakten des Bedien- und Wartungspersonals (Schulungs- und Bewertungsnachweise, Gültigkeit der Bedienberechtigungen) sowie Aufzeichnungen über Unfälle und außergewöhnliche Ereignisse. Das Sicherheitsmanagementsystem ist regelmäßig zu auditieren – ein internes Audit mindestens einmal jährlich und eine Managementbewertung durch die oberste Leitung alle zwei Jahre –, um die Sicherheitsleistung kontinuierlich zu verbessern.
Maßnahmen zur Risikokontrolle
Die Risikoerkennung umfasst die Identifikation von Gefahrenquellen in allen Phasen des Kranbetriebs – mechanische Gefährdungen, elektrische Gefahren, Absturzgefahr, Gefahr durch herabfallende Lasten, Umkippen u. a. Jede Risikoklasse wird bewertet (Schweregrad × Wahrscheinlichkeit, eingeteilt in die Stufen I bis IV) und mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen belegt. Die Risikokontrolle folgt einem hierarchischen Ansatz: Beseitigung der Gefahrenquelle (z. B. durch den Einsatz sichererer Maschinen), technische Kontrollen (z. B. das Anbringen von Schutzeinrichtungen und Sicherheitsverriegelungen), administrative Kontrollen (z. B. die Erstellung von Sicherheitsbetriebsanweisungen und ein Erlaubnisscheinverfahren für Arbeiten) sowie die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsgurt, Schutzschuhe usw.).
Die Risikokontrolle unter spezifischen Betriebsbedingungen umfasst: den Einsatz mehrerer Krane auf derselben Baustelle (Erstellung eines Kollisionsschutzkonzepts und Kommunikationsverfahren), Arbeiten unter widrigen Wetterbedingungen (Betriebsgrenzen und Abbruchkriterien bei Wind, Temperatur, Regen und Schnee) sowie spezielle Hubevorgänge (Lasten mit besonderen Anforderungen an Anschlagen, Präzision oder Gefahrgut – mit spezifischen Verfahren und Genehmigungsabläufen). Die Norm fordert außerdem ein Erlaubnisscheinverfahren für sicherheitsrelevante Kranarbeiten: Vor Arbeitsbeginn bewertet das zuständige Sicherheitspersonal die Risiken und stellt den Erlaubnisschein aus.
| Sicherheitselemente | Anforderungen | Verantwortliche Person | Verifikationsmethode |
|---|---|---|---|
| Sicherheitspolitik | Festlegung und Kommunikation | Oberste Leitung | Dokumentenprüfung |
| RisikoErkennung | umfassendErkennungBewertung | Sicherheitsabteilung | Risikoregister |
| Schulungsmanagement | initial+regelmäßigAuffrischungsschulung | Personal/Technik | Prüfungsnachweise |
| Inspektionssystem | tägliche Inspektion/monatliche Inspektion/Jährliche Prüfung | Betrieb/Wartung | Prüfaufzeichnungen |
| Notfallmanagement | Notfallplan+Übung | Sicherheitsabteilung | Übungsbericht |
| Verbesserungsmechanismus | Internes Audit+Managementbewertung | Führungsebene | Auditbericht |
Schulungssystem und Kompetenzmanagement
Der Betreiber ist verpflichtet, ein umfassendes Schulungssystem für sein Personal zu etablieren. Dieses umfasst die Schulung des Bedienpersonals (gemäß ISO 23813, inklusive theoretischer und praktischer Schulung mit mindestens 120 Unterrichtseinheiten und einer Bestehensquote von mindestens 80 %), die Schulung des Wartungspersonals (Sicherheitswissen, Inspektionsmethoden, Fehlerdiagnose und Wartungstechnik) sowie die Schulung des Führungspersonals (Sicherheitsvorschriften und -normen, Risikomanagement und Notfallmaßnahmen). Der Schulungsplan ist regelmäßig an Faktoren wie Personalfluktuation und Normenaktualisierungen anzupassen.
Das Kompetenzmanagement umfasst die Qualifikationsnachweise des Personals: Bedienpersonal muss über eine gültige Bedienerlaubnis verfügen, die alle zwei Jahre im Rahmen einer Auffrischungsschulung überprüft wird. Wartungspersonal (einschließlich der für Inspektionen zuständigen Fachkräfte) muss einen Qualifikationsnachweis als Sicherheitsfachkraft für Hebezeuge oder als Inspektor besitzen. Die Norm verlangt zudem die Führung von Personalakten, die Grundinformationen, Schulungsnachweise, Prüfungsergebnisse und Kopien der Bedienerlaubnisse aller relevanten Mitarbeiter enthalten. Kelude bietet seinen Kunden den Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems sowie entsprechende Schulungsdienste gemäß ISO 23810:2019 an.
Notfallmanagement und Unfallberichterstattung
Die Norm stellt spezifische Anforderungen an das Notfallmanagement. Dazu gehört die Erstellung von Notfallplänen, die auf mögliche Ereignisse wie Umkippen des Krans, Seilbruch, herabfallende Lasten oder Personenschäden während des Kranbetriebs ausgelegt sind und entsprechende Notfall- und Behebungsverfahren festlegen. Darüber hinaus sind Notfalleinrichtungen wie Erste-Hilfe-Kästen, Feuerlöscher, Kommunikationsausrüstung und Notbeleuchtung vorzuhalten. Mindestens einmal jährlich ist eine Notfallübung für Kranbetriebsstörungen durchzuführen, deren Ergebnisse anschließend ausgewertet und zur Verbesserung der Abläufe genutzt werden müssen.
Nach einem Unfall im Kranbetrieb ist unverzüglich der Notfallplan zu aktivieren und die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren. Die Unfalluntersuchung folgt dem Prinzip der „Vier Unzulässigkeiten“: Der Unfall darf erst abgeschlossen werden, wenn die Ursache restlos geklärt ist, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden, wirksame Korrekturmaßnahmen umgesetzt sind und alle Beteiligten aus dem Vorfall Lehren gezogen haben.
| Notfallelemente | Anforderungen | Verantwortliche Person | Zyklus |
|---|---|---|---|
| Notfallplan | Erstellung+Genehmigung | Sicherheitsabteilung | bei Errichtung |
| Notfalleinrichtungen | Ausrüstung vollständig und intakt | Wartungspersonal | vierteljährliche Prüfung |
| Notfallübung | mit Praxisübung | Sicherheitsabteilung | jährlich |
| Unfallbericht | 24hinterne Meldung | Sicherheitsabteilung | bei Eintritt |
| Unfalluntersuchung | Vier-Nicht-Prinzip | Führungsebene | nach dem Unfall |
Häufige Fragen
F: Was ist der Kern des ISO 23810:2019?
A: Der PDCA-Zyklus (Planen, Umsetzen, Prüfen, Verbessern) bildet die Grundlage für ein Sicherheitsmanagementsystem, das die sechs Elemente Sicherheitspolitik, organisatorische Verantwortung, Risikokontrolle, Schulungsmanagement, Inspektion und Wartung sowie Notfallmanagement umfasst. Ein internes Audit findet jährlich statt, ein Management-Review alle zwei Jahre.
F: Welche hierarchischen Prinzipien gelten für die Risikokontrolle?
A: Die Rangfolge ist: Beseitigung der Gefahrenquelle, technische Kontrollen (Schutzeinrichtungen/Verriegelungen), administrative Kontrollen (Verfahren/Genehmigungen) und persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm, Sicherheitsgurt, Schutzschuhe). Maßnahmen auf höherer Ebene sind bevorzugt umzusetzen, um die Abhängigkeit vom Verhalten des Personals zu reduzieren.
F: Welche Schulungsanforderungen gelten für das Bedienpersonal?
A: Gemäß ISO 23813 sind eine theoretische und praktische Schulung von mindestens 120 Stunden sowie eine Prüfung mit einer Bestehensquote von mindestens 80 % erforderlich. Der Bedienausweis muss alle zwei Jahre durch eine Auffrischungsschulung erneuert werden. Das Wartungspersonal muss über eine Qualifikation im Sicherheitsmanagement oder in der Inspektion verfügen. Die Personalakten dokumentieren Schulungs- und Prüfungsergebnisse.
F: Welche Inhalte umfasst der Notfallplan?
A: Der Plan deckt Ereignisse wie Umkippen, Seilbruch, herabfallende Lasten und Personenschäden ab. Erste-Hilfe-Ausrüstung und Feuerlöscher sind vorzuhalten. Eine Notfallübung ist jährlich durchzuführen. Unfälle werden nach dem Grundsatz der vollständigen Aufklärung untersucht. Kelude bietet Beratung zum Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems an.