Portalkran-Montage: Hauptträger heben, Kopfträger montieren

Kranmontage: Heben des Hauptträgers, Montage der Kopfträger und sichere Höhenverbindung. Die Kranmontage ist der risikoreichste und technisch anspruchsvollste Schritt im gesamten Montageprozess.

Die Montage des Krans ist der risikoreichste und technisch anspruchsvollste Schritt im gesamten Installationsprozess. Der Hauptträger ist das schwerste Einzelbauteil – sein Hebeplan entscheidet direkt über die Montagesicherheit und den Baufortschritt. Kelude hat auf Basis der praktischen Montageerfahrung von mehreren Dutzend Brücken- und Portalkränen ein umfassendes technisches Konzept entwickelt, das das Heben des Hauptträgers mit zwei Kränen, die Montage der Kopfträger in der Höhe und das kontrollierte Anziehen der Verbindungsschrauben abdeckt. Die Montagearbeiten sind gemäß DIN 15018 (Krane – Grundsätze für die Tragwerksberechnung) und EN 13000 (Krane – Mobilkrane) durchzuführen.

Vorbereitungsarbeiten vor der Montage

Vorbereitende Maßnahmen für die Kranmontage

Vor der Montage sind folgende Vorbereitungen abzuschließen: 1) Die Kranbahnträger sind abgenommen und die Übergabeprotokolle sind übergeben; 2) Die Montageöffnung bzw. der Montagezugang in der Werkshalle ist freigehalten und bietet ausreichend Platz für den Hauptträger (Breite des Hauptträgers + seitlicher Montageabstand ≥ 500 mm); 3) Die Kranauswahl erfüllt die Anforderungen an Tragfähigkeit und Hubhöhe (Summe aus Hauptträgergewicht, Anschlagmittelgewicht und Seilgewicht darf 75 % der Nenntragfähigkeit des Krans nicht überschreiten); 4) Der Hebeplan ist von der Bauaufsicht und dem Generalunternehmer freigegeben, ein Sicherheitsbeauftragter ist vor Ort; 5) Drahtseile und Anschlagmittel wurden einer Sichtprüfung unterzogen und sind innerhalb der Gültigkeitsdauer; 6) Der Kranführer und die Anschläger verfügen über eine zertifizierte Bedienung. Vor dem Heben ist die Einbauposition der Kranbrückenräder auf dem Kranbahnträger zu markieren, um eine schnelle Positionierung nach dem Absetzen des Hauptträgers zu ermöglichen.

Referenztabelle für die Hebeparameter typischer Hauptträger-Gewichtsklassen:

Häufige Fragen zur Kranmontage (FAQ)

F: Wie lässt sich die Synchronisation zweier Krane beim Tandemhub koordinieren?
A: Beim Tandemhub ist an jedem Ende des Hauptträgers ein Anschlagleiter einzusetzen, der über Funkgeräte in ständigem Kontakt mit beiden Kranführern steht. Kelude verwendet in der Hebe- und Anschlagpraxis einheitlich die standardisierten Handsignale (DIN 15018). Die Hubgeschwindigkeit wird auf 0,1–0,15 m/s begrenzt. Nach dem Anheben des Hauptträgers um 200 mm über dem Boden wird der Hub für 5 Minuten unterbrochen, um die Synchronisation zu prüfen. Während des eigentlichen Hebevorgangs darf der Höhenunterschied zwischen den beiden Kranen 100 mm nicht überschreiten.
F: Was tun, wenn der Hauptträger nach dem Aufsetzen eine zu große Abweichung von der Schienenmitte aufweist?
A: Überschreitet die seitliche Abweichung nach dem Aufsetzen des Hauptträgers 2 mm, sind dünne Stahlbleche zwischen Schienenoberkante und Spurkranz einzulegen, um die Position zu korrigieren. Hierzu den Hauptträger leicht anheben (5–10 mm über Schienenoberkante), die Unterlegscheiben einlegen und den Träger langsam wieder absenken, anschließend erneut messen. Keinesfalls darf der Träger mit Hebeln zwischen Rad und Schiene gewaltsam verschoben werden, da dies die Radlauffläche und die Schienenoberkante beschädigen würde.
F: Welche Inspektion ist bei der Anlieferung von HV-Schraubverbindungen erforderlich?
A: Bei der Anlieferung von HV-Schraubverbindungen sind das Werkszertifikat und der Prüfbericht über den Drehmomentkoeffizienten zu prüfen (gleiche Charge, gleiche Spezifikation). Vor Ort sind die Keillast der Schraube, die Garantielast der Mutter und die Härte der Unterlegscheibe erneut zu prüfen (je 8 Stück pro Charge). Der Mittelwert des Drehmomentkoeffizienten muss im Bereich von 0,110 bis 0,150 liegen, die Standardabweichung darf 0,010 nicht überschreiten. Bei Abweichungen von der Norm ist die Verwendung nicht zulässig.
F: Welche Stellen müssen den Hebeplan genehmigen?
A: Nach der Erstellung des Hebeplans ist dieser zunächst vom technischen Leiter des Montageunternehmens zu prüfen, anschließend vom technischen Leiter des Generalunternehmens freizugeben und abschließend vom leitenden Prüfingenieur der Bauaufsicht (örtliche Überwachung) schriftlich zu bestätigen. Für besonders umfangreiche und risikoreiche Hebearbeiten – etwa wenn das Hauptträgergewicht 40 t oder die Spannweite 30 m überschreitet – ist zusätzlich eine Expertenanhörung (Nachweiskonzept) erforderlich.

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