EN 15011:2020 Normeninterpretation für Brücken- und Portalkrane
Die Norm EN 15011:2020 „Brücken- und Portalkrane“ legt die Vorbiegung des Hauptträgers (S/1000), die Katzspurweite ±2 mm, die Kranbrücke ±5 mm, die statische Last (1,25-fach), die dynamische Last (1,1-fach) sowie die Sicherheitseinrichtungen fest.
Technische Anforderungen
EN 15011 gilt für Konstruktion, Fertigung und Inspektion von Brücken- und Portalkranen. Die Konstruktion erfolgt gemäß EN 13001, die Elektrik nach EN 60204-32 und die Mechanik nach EN ISO. Die Vorbiegung des Hauptträgers von S/1000 entspricht ISO 12488. Die Katzspurweite beträgt ±2 mm, der Höhenversatz an Verbindungen ≤ 0,5 mm. Für die Kranbrücke gilt eine Spurweitentoleranz von ±5 mm und ein Höhenunterschied von ±5 mm. Das Verbindungsspiel liegt zwischen 1 und 2 mm und dient dem Temperaturausgleich. Die Sicherheitseinrichtungen umfassen eine Überlastabschaltung bei 105 %, eine Drehmomentbegrenzung bei 100 %, eine Hubhöhenbegrenzung bei 0,5 m/0,3 m sowie eine Fahrwegbegrenzung bei 1 m. Die Prüfung erfolgt mit 1,25-facher statischer und 1,1-facher dynamischer Last. Kelude Schwerindustrie exportiert Brücken- und Portalkrane, die gemäß EN 15011 mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und CE-zertifiziert sind.
Kernparameter der Norm
Schienentoleranz und Sicherheitseinrichtungen zählen zu den Kernanforderungen der EN 15011. Kelude Schwerindustrie konstruiert und fertigt exportierte Brücken- und Portalkrane streng nach dieser Norm.
| Parameter | Anforderung |
|---|---|
| Vorbiegung | S/1000 |
| Katzspurweite | +/-2mm |
| Kranspurweite | +/-5mm |
| statische Last | 1.25fach |
| dynamische Last | 1.1fach |
| Sicherheitseinrichtung | Ansprechwert |
|---|---|
| Überlastsicherung | 105%Stopp |
| Lastmomentbegrenzer | 100%Stopp |
| Hubbegrenzer | 0.5mFrühwarnung/0.3mStopp |
| Fahrbegrenzer | Vor Endlage1mStopp |
Die EN 15011:2020 schreibt für Brücken- und Portalkrane verbindliche Sicherheitseinrichtungen vor. Die Überlastsicherung muss bei Überschreitung der Nennlast um 105 % die Hub-Stromversorgung automatisch abschalten, wobei die Senkbewegung weiterhin zulässig bleibt, damit das Bedienpersonal die Last nach der Überlastwarnung sicher absetzen kann. Der Lastmomentbegrenzer stoppt bei Erreichen von 100 % des Lastmoments am Nennhebelarm sowohl das Heben als auch das Wippen. Der Hubbegrenzer gibt 0,5 m vor der obersten Endstellung eine Frühwarnung aus und stoppt das Anheben bei 0,3 m automatisch, sodass ein ausreichender Bremsweg gewährleistet ist. Die Fahrwegbegrenzer für Kranbrücke und Laufkatze stoppen die Bewegung 1 m vor den Endanschlägen der Schienen, um ein Überfahren der Bahnenden zu verhindern. Die Einstellwerte aller Sicherheitseinrichtungen sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich, zu kalibrieren. Kelude Schwerindustrie stattet alle nach Europa exportierten Brücken- und Portalkrane serienmäßig mit sämtlichen Sicherheitseinrichtungen aus; die Konformität mit der CE-Zertifizierung ist damit erfüllt.
Die EN 15011:2020 definiert die Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen als verbindlich. Die Norm legt ausdrücklich fest, dass Sicherheitseinrichtungen zur Grundausstattung eines Krans gehören und nicht aus beliebigen Gründen weggelassen oder vereinfacht werden dürfen. Überlastsicherung und Lastmomentbegrenzer zählen zu den aktiven Sicherheitseinrichtungen, die Überlastunfälle unmittelbar verhindern. Hubbegrenzer und Fahrwegbegrenzer sind passive Sicherheitseinrichtungen, die Positionsfehler durch Bedienfehler abfangen. Die Einstellwerte aller Sicherheitseinrichtungen sind mindestens halbjährlich zu kalibrieren; die Kalibrierungsnachweise sind zu archivieren.
Häufige Fragen zu Sicherheitseinrichtungen und Prüfungen
F: Welche Anforderungen stellt die EN 15011:2020 an die Vorbiegung des Hauptträgers und die Schienengenauigkeit?
A: Die Vorbiegung entspricht Spannweite/1000 (bei 20 m Spannweite also 20 mm). Unter Nennlast beträgt die Durchbiegung ≤ L/400 bis L/500 (die Vorbiegung nimmt entsprechend ab). Die Vorbiegung ist jährlich nachzumessen; die jährliche Durchbiegung darf S/3000 nicht überschreiten. Katzspurweite ±2 mm, Höhenunterschied an Schienenstößen ≤ 0,5 mm. Kranspurweite ±5 mm, Höhenkoten-Differenz ±5 mm, innerhalb von 3 mm benachbarter Messpunkte. Der Stoßspalt der Schienenverbindungen beträgt 1–2 mm.
F: Worin unterscheiden sich EN 15011 und ISO-Normen bei den Einstellwerten der Sicherheitseinrichtungen?
A: Die EN 15011 stimmt mit der ISO 12480 überein. Überlast 105 % stoppt das Heben (Senken bleibt zulässig). Drehmoment 100 % stoppt Heben und Wippen. Hubbegrenzer: Warnung bei 0,5 m, Stopp bei 0,3 m. Fahrwegbegrenzer: Stopp 1 m vor Bahnende. Die Anforderungen beider Normen sind identisch.
F: Welche Anforderungen gelten für die statische und dynamische Belastungsprüfung von Brücken- und Portalkranen?
A: Statische Prüfung mit 1,25-facher Nennlast in Spannweitenmitte, Haltezeit 10 min, Durchbiegung ≤ L/400 bis L/500, bleibende Verformung ≤ 20 %. Dynamische Prüfung mit 1,1-facher Last: Heben, Laufkatze und Kranbrücke jeweils mindestens 3 Zyklen; dabei sind Bremsweg und das Zusammenspiel der Sicherheitseinrichtungen zu prüfen. Erst nach bestandener Prüfung erfolgt die Werksabnahme.
F: Welche EN-Ausstattung bieten die nach Europa exportierten Brücken- und Portalkrane von Kelude Schwerindustrie?
A: Die nach Europa exportierten Brücken- und Portalkrane von Kelude Schwerindustrie werden gemäß EN 15011 konstruiert; Bemessungsgrundlage ist die Normenreihe EN 13001. Sicherheitseinrichtungen: Überlastbegrenzung 105 %, Drehmomentbegrenzung 100 %, Höhenbegrenzung 0,5 m/0,3 m, Fahrwegbegrenzung 1 m, Puffer und Prellbock. Werksabnahme mit 1,25-facher statischer und 1,1-facher dynamischer Belastungsprüfung. CE-Konformitätszertifizierung.