Brücken- und Portalkrane nach GB/T 6974.5-2008
Die Norm DIN ISO 4306-5:2005 (MOD) – „Krane – Terminologie – Teil 5: Brücken- und Portalkrane“ ist die maßgebliche Terminologienorm für Brücken- und Portalkrane. Sie legt die Begriffe und Definitionen für Brücken- und Portalkrane fest, einschließlich Bauart des Brückenträgers, Hauptstrukturkomponenten, Triebwerke und Leistungsparameter.
DIN ISO 4306-5:2005 ist der fünfte Teil der Terminologienormenreihe für Krane und definiert die Begriffe für Brücken- und Portalkrane. Als am weitesten verbreitete Krankategorien bilden einheitliche Begriffe die Grundlage für Konstruktion & Fertigung, Montageabnahme sowie Betrieb und Wartung. Dieser Artikel erläutert die zentralen Begriffe der Norm systematisch.
Standardpositionierung und Terminologiesystem
DIN ISO 4306-5:2005 ist der fünfte Teil der Reihe DIN ISO 4306 „Krane – Terminologie“ und standardisiert die Begriffe speziell für Brücken- und Portalkrane. Brücken- und Portalkrane sind die am häufigsten eingesetzten Krankategorien; ihre Terminologie umfasst zahlreiche strukturelle und technische Konzepte. Die Norm enthält rund 180 Fachbegriffe für Brücken- und Portalkrane, gegliedert nach der logischen Reihenfolge „Brückenträger-Bauart – Hauptstrukturkomponenten – Fahrwerke – Hubwerk – Laufkatze – Sicherheitseinrichtungen – Leistungsparameter“. Diese Begriffe bilden nicht nur die Standardsprache für Konstruktion und Fertigung, sondern auch die gemeinsame Grundlage für Auswahl, Bediener-Schulung und Fehlerbeschreibung durch den Anwender.
Begriffe zur Bauart des Brückenträgers
Die Norm definiert eindeutig die Begriffe für die einzelnen Kranbauarten: Brückenkran – ein Kran, dessen Brückenträger an beiden Enden über das Fahrwerk direkt auf Werkshallenschienen abgestützt ist. Nach der Bauart des Brückenträgers wird unterschieden: Einträger-Brückenkran – bestehend aus einem I-Träger-Hauptträger und einer Laufkatze (oder einem Elektrohebezeug), Tragfähigkeit in der Regel ≤ 10 t. Zweiträger-Brückenkran – Brückenträger aus zwei Kastenträger-Hauptträgern und Kopfträgern; die Laufkatze verfährt auf der oberen Schiene des Hauptträgers; Tragfähigkeit 5 bis 500 t. Nach der Querschnittsform des Hauptträgers wird unterschieden: Brückenkran mit Kastenträger, Brückenkran mit Fachwerkträger, Brückenkran mit Wabenträger usw.
Portalkran (Verfahrkran) – ein Kran, dessen Brückenträger über zwei Stützbeine auf bodenseitigen Schienen abgestützt ist. Nach der Bauart des Hauptträgers wird unterschieden: Einträger-Verfahrkran (ein Hauptträger + ein Stützbein) und Zweiträger-Portalkran (zwei Hauptträger + zwei Stützbeine). Nach der Bauart der Stützbeine wird unterschieden: L-förmige Stützbeine (ein Stützbein L-förmig, das andere C-förmig), A-förmige Stützbeine (beide Stützbeine A-förmig), U-förmige Stützbeine (beide Stützbeine U-förmig, sodass Güter durch den Stützbeinbereich hindurchgeführt werden können). Nach der Bauart des Kragarms wird unterschieden: Portalkran ohne Kragarm, Portalkran mit einseitigem Kragarm und Portalkran mit beidseitigem Kragarm.
Begriffe für Hauptstrukturkomponenten
Die Norm definiert präzise die Begriffe für die Hauptstrukturkomponenten von Brücken- und Portalkranen: Hauptträger – das tragende Bauteil des Brückenträgers, das das Eigengewicht der Laufkatze und das Biegemoment sowie die Querkraft der Last aufnimmt; meist als Kastenträger oder Fachwerkträger ausgeführt. Kopfträger – das Querträger-Element, das die Enden des Hauptträgers verbindet, die Laufräder der Kranbrücke und das Brückenfahrwerk aufnimmt und die Last des Hauptträgers auf die Laufräder überträgt. Katzfahrwerkrahmen – die Stahlkonstruktions-Plattform, auf der das Hubwerk und das Katzfahrwerk montiert sind und die auf der Schiene verfährt. Stützbein – das vertikale Strukturbauteil (Paar) des Portalkrans, das den Hauptträger mit der Bodenbasis verbindet und die vom Hauptträger übertragene Last aufnimmt. Unterer Querträger – der Verbindungsträger zwischen den unteren Enden der beiden Stützbeine des Portalkrans, der das Brückenfahrwerk aufnimmt. Führerhaus – der geschlossene Raum für das Bedienpersonal, aufgehängt an einem Ende des Brückenträgers (Brückenkran) oder seitlich am Portalrahmen montiert (Portalkran).
Begriffe für Triebwerksparameter
Die Norm legt die Begriffe für die Leistungsparameter der Triebwerke von Brücken- und Portalkranen fest: Hubgeschwindigkeit – die Hubgeschwindigkeit des unteren Hakens unter dem Antrieb des Hubmotors (m/min), in der Regel in zwei Stufen (Haupthubwerk und Hilfshubwerk). Kranfahrgeschwindigkeit – die Fahrgeschwindigkeit des gesamten Krans entlang der Werkshallenschiene (m/min), üblicherweise im Bereich von 20 bis 80 m/min. Katzfahrgeschwindigkeit – die Fahrgeschwindigkeit der Laufkatze entlang der Hauptträgerschiene (m/min), üblicherweise im Bereich von 20 bis 60 m/min. Triebwerksgruppe – ein kombinierter Klassifizierungskennwert, der den Volllastgrad und die Nutzungshäufigkeit des Krans widerspiegelt, mit insgesamt 8 Stufen von A1 bis A8. Nutzungsklasse – die Klasse, die die Nutzungshäufigkeit des Krans angibt (U0–U9, eingeteilt nach der Gesamtzahl der Arbeitszyklen). Lastkollektiv – die Klasse, die den Belastungsgrad des Krans angibt (Q1–Q4).
Begriffe für Sicherheitseinrichtungen
Die Norm vereinheitlicht die Begriffe für die Sicherheitseinrichtungen von Brücken- und Portalkranen: Traglastbegrenzer – eine Sicherheitseinrichtung, die die Tragfähigkeit überwacht und bei Überlast einen Alarm auslöst sowie die Hubantriebsleistung in Aufwärtsrichtung abschaltet. Hubbegrenzer – eine Einrichtung, die die Stromversorgung des Hubwerks in Aufwärtsrichtung abschaltet, wenn der Haken die maximal zulässige obere Position erreicht. Fahrwegbegrenzer – eine Einrichtung, die die Fahrstromversorgung abschaltet, bevor die Laufkatze oder der Kran das Schienenende erreicht. Puffer – eine Einrichtung, die am Ende des Fahrwegs die Restenergie des Krans absorbiert und Stöße abfedert. Schienenklemme – eine Windschutzeinrichtung speziell für Außen-Portalkrane, die den Kran durch Festklemmen der Schiene mit einem Greifer (Klemme) gegen Verrutschen bei starkem Wind sichert. Verankerungseinrichtung – eine Einrichtung, die in Verbindung mit der Schienenklemme verwendet wird und den Kran über Steckbolzen oder Zugstangen auf der Schiene fixiert. Kollisionsschutz – eine Einrichtung, die bei mehreren Kranen auf derselben Schiene den Abstand zwischen benachbarten Kranen erfasst und den Kran innerhalb des Sicherheitsabstands stoppt. Die Techniker von Kelude Schwerindustrie verwenden in Konzeptplanung und Kundenkommunikation konsequent die normgerechten Begriffe gemäß DIN ISO 4306-5.
Vergleichstabelle der Terminologie für Brücken- und Portalkrane
Die folgende Vergleichstabelle zeigt die wichtigsten Parameter und Konfigurationen der Terminologieklassifizierung für Brücken- und Portalkrane und dient als Referenz für Auswahl und Betrieb.
| Terminologiekategorie | Kernbegriff | Definitionsbeschreibung | Englische Entsprechung |
|---|---|---|---|
| HauptträgerKonstruktion | Kastenträger/Fachwerkträger/I-TrägerTräger | Haupttragkonstruktion | main girder |
| Kopfträger | AntriebsseiteKopfträger/AbtriebsseiteKopfträger | VerbindungHauptträgerundLaufrad | end carriage |
| Laufkatze | Heben / AnhebenLaufkatze/Katzenhubwerk | Querfahreinrichtung | trolley |
| Kranbrücke | Kranfahrwerk | Längsfahreinrichtung | crane bridge |